Betreff
Abschluss Zweckvereinbarung Hinweisgeberschutzgesetz
Vorlage
426/36/24
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

 

 

Gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 17 KVG LSA

 

 


Sachverhalt:

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist mit Wirkung vom 02.07.2023 in Kraft getreten. Es ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937, der sog. „Whistleblower-Richtlinie“. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen. Es dient zudem zur Identifizierung und zum Aufspüren von korruptionsanfälligen Prozessen.

Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten haben nach § 12 HinSchG dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle).

Die Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen für Kommunen in Sachsen-Anhalt mit mindestens 50 Beschäftigten und mindestens 10.000 Einwohnern soll im Wege der Ergänzung des KVG LSA durch einen neuen § 76 a statuiert werden und voraussichtlich zum 01.07.2024 in Kraft treten.

Der Entwurf des § 76a KVG LSA sieht ausdrücklich vor, dass Kommunen interne Meldestellen gemeinsam einrichten und betreiben können. Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hat bereits eine Hinweisgebermeldestelle eingerichtet und die Bereitschaft erklärt, die Aufgabe auch für die Hansestadt Gardelegen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen.

Vor diesem Hintergrund soll eine Zweckvereinbarung abgeschlossen werden mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls die Vereinbarung nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Die Kosten belaufen sich auf 2.500 € pro Jahr, wobei der Aufwand für Echtfälle, sofern sie auftreten, gegengerechnet wird. Hier wird ein Stundensatz von 28,65 € angesetzt und eventuelle Fahrtkosten i.H.v. 37,54 € pro Fahrt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (X)          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (X)            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle (1.1.1.30.543153)             (  )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                           

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__