Gesetzliche Grundlage:
§§ 2 und 9 in Verbindung mit §§ 11 und 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Begründung:
Ein Vorhabenträger beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Haldensleben, Flur 4, Flurstücke 3832, 990/148 und 607/1 im rückwärtigen Bereich ein Eigenheim zu errichten.
Die Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Haldensleben, Flur 4, Flurstücke 3832, 990/148 und 607/1, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, liegt planungsrechtlich betrachtet im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Das o.g. Vorhaben gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB, die im Außenbereich allgemein zulässig sind. Das Vorhaben ist auch nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht zulässig, da es den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes widerspricht. Das Vorhaben löst ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aus.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben sollen über den Bebauungsplan „Erweiterung Wohnbebauung Kolonie“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB geschaffen werden.
Der Vorhabenträger stellte diesbezüglich mit Datum vom 04.06.2021 einen Antrag auf Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Eigenheimes.