Satzung der Stadt Haldensleben über die Begründung eines besonderen Vorkaufrechts gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung: Vorkaufsrechtsatzung für den Bereich „Südhafen“
Satzung der Stadt Haldensleben über die Begründung eines besonderen Vorkaufrechts gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung: Vorkaufsrechtsatzung für den Bereich „Südhafen“