Sitzung: 01.07.2019 SR/001/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 003/19
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen trifft gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 KWG LSA nach Ablauf der in § 50 Abs. 2 KWG LSA bezeichneten Frist durch Beschluss mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen folgende Entscheidung:
Einwendungen gegen
die Wahl des Stadtrates der Stadt Hecklingen vom 26. Mai 2019 liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.