Sitzung: 25.11.2020 OR CO/009/2020
Beschluss: ungeändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 163/20
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschließt:
1.
Der
Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Hecklingen
„Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird
in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2.
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Hecklingen
„Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und
der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie
Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3.
Gemäß §
4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.