Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hecklingen gemäß § 7 Abs. 2 der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 13.06.2022 ab dem 01.07.2022 eine monatlich pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von …………………… € zu zahlen.