Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hecklingen gemäß § 7 Abs. 2 der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 13.06.2022 ab dem 01.07.2022 eine monatlich pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 240,00 € zu zahlen.