Sitzung: 22.09.2022 SR/033/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 357/22
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hecklingen gemäß § 7 Abs. 2 der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 13.06.2022 ab dem 01.07.2022 eine monatlich pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 240,00 € zu zahlen.