Betreff
Antrag der SPD-Fraktion: Dorfgemeinschaftshäuser mit Leben füllen
Vorlage
452/23
Art
Beschlussvorlage

1.              Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Stadtverwaltung, bis November 2023 die Gebührensatzung für die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen in der Fassung vom 06.11.2019 in § 3 wie folgt zu erweitern: „Die nachstehenden Einrichtungen des öffentlichen Lebens können die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen unentgeltlich nutzen: - Schulen im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen - Kindertagesstätten im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen - Einrichtungen zur Ausgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Stadt Hecklingen (z.B. Tafeln e.V.) - Seniorengruppen der Stadt Hecklingen, die mit ihren Veranstaltungen einen gemeinnützigen Zweck nach § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen - Jugendeinrichtungen der Stadt Hecklingen, die mit ihren Veranstaltungen einen gemeinnützigen Zweck nach § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen - Vereine der Stadt Hecklingen, die mit ihren Veranstaltungen einen gemeinnützigen Zweck nach § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen Die Gemeinnützigkeit gemäß § 52 (2) AO ist von der Verwaltung zu prüfen.“

2.              Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Stadtverwaltung, bis November 2023 die Gebührensatzung für die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen in der Fassung vom 06.11.2019 dahingehend anzupassen, dass wie in der Satzung vom 15.12.2009 wieder zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden wird. Die Entgelte für die private Nutzung sollen 50 % der Höhe des Entgeltes der aktuellen Satzung (Fassung vom 06.11.2019) betragen.

               


Am 20.08.2023 ging ein Antrag der SPD-Fraktion „Dorfgemeinschaftshäuser mit Leben füllen“ bei der Verwaltung ein.

 

In diesem wird die Erweiterung der Gebührensatzung für die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen in der Fassung vom 06.11.2019 angeregt.

 

Hinsichtlich der Sachdarstellung und Begründung wird auf den in der Anlage 1 befindlichen Antrag der SPD-Fraktion verwiesen. Die bis dato erfolgte Erörterung der Verwaltung zum Antrag sind der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


1 – Antrag der SPD-Fraktion

2 – Antragserörterung durch die Verwaltung