1.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die
Stadtverwaltung, bis November 2023 die Gebührensatzung für die Räumlichkeiten
der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen in der Fassung vom
06.11.2019 in § 3 wie folgt zu erweitern: „Die nachstehenden Einrichtungen des öffentlichen Lebens können die
Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen
unentgeltlich nutzen: - Schulen im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen -
Kindertagesstätten im Stadtgebiet der Stadt Hecklingen - Einrichtungen zur
Ausgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Stadt Hecklingen (z.B. Tafeln
e.V.) - Seniorengruppen der Stadt Hecklingen, die mit ihren Veranstaltungen
einen gemeinnützigen Zweck nach § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen -
Jugendeinrichtungen der Stadt Hecklingen, die mit ihren Veranstaltungen einen
gemeinnützigen Zweck nach § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen - Vereine der
Stadt Hecklingen, die mit ihren Veranstaltungen einen gemeinnützigen Zweck nach
§ 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen Die Gemeinnützigkeit gemäß § 52 (2) AO ist
von der Verwaltung zu prüfen.“
2.
Der
Stadtrat der Stadt Hecklingen beauftragt die Stadtverwaltung, bis November 2023
die Gebührensatzung für die Räumlichkeiten der Kultur- und Vereinsstätten der
Stadt Hecklingen in der Fassung vom 06.11.2019 dahingehend anzupassen, dass wie
in der Satzung vom 15.12.2009 wieder zwischen privater und gewerblicher Nutzung
unterschieden wird. Die Entgelte für die private Nutzung sollen 50 % der Höhe
des Entgeltes der aktuellen Satzung (Fassung vom 06.11.2019) betragen.
Am 20.08.2023 ging ein Antrag der SPD-Fraktion „Dorfgemeinschaftshäuser
mit Leben füllen“ bei der Verwaltung ein.
In diesem wird die Erweiterung der Gebührensatzung für die Räumlichkeiten
der Kultur- und Vereinsstätten der Stadt Hecklingen in der Fassung vom
06.11.2019 angeregt.
Hinsichtlich der Sachdarstellung und Begründung wird auf den in der
Anlage 1 befindlichen Antrag der SPD-Fraktion verwiesen. Die bis dato erfolgte
Erörterung der Verwaltung zum Antrag sind der Beschlussvorlage als Anlage 2
beigefügt.
1 – Antrag der SPD-Fraktion
2 – Antragserörterung durch die Verwaltung