Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ergänzungssatzung zur
Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“
und „Selke/Obere Bode“ für das Erhebungsjahr 2016.
Gemäß § 6 der
Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“
und „Selke/Obere Bode“ kann die Festsetzung des Umlagesatzes in Form einer
Ergänzungssatzung erfolgen. Für das Jahr 2016 liegt der Stadt Hecklingen die endgültige
Festsetzung für die Umlage durch die Unterhaltungsverbände vor.
In der vorliegenden Ergänzungssatzung werden die Umlagesätze (Flächenbeitrags- und Erschwernis-beitragssätze) für die Unterhaltungsverbände „Untere Bode“ und „Selke/Obere Bode“ für das Jahr 2016 festgesetzt.