Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der Maßnahme grundhafter Ausbau Ballplatz / Karl-Marx-Platz II. Bauabschnitt, 2.TA, und der Bereitstellung der finanziellen Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht zu
Im Rahmen der LEADER Förderung wurde der
grundhafte Ausbau, aufgeteilt in Bauabschnitten der Straßen Ballplatz /
Karl-Marx-Platz, immer als Teil einer Gesamtmaßnahme zur Durchführung von
innerörtlichen Infrastrukturen zur Stärkung der örtlichen Strukturen angemeldet.
Der 1. Bauabschnitt Straßenausbau „Ballplatz / Karl-Marx-Platz“ erfolgte im
Jahr 2017. Der 2. Bauabschnitt, 1.TA, konnte als eine weiter- führende Maßnahme
über LEADER im Jahre 2019 realisiert werden.
Die Straßen „Ballplatz / Karl-Marx-Platz“ sind
eine der wichtigsten Erschließungsbereiche des Ortsteiles Groß Börnecke. Über
beide Straßen erreicht man den zentralen Kinderspielplatz und das Vereinshaus
des Schützenvereins. Eine großzügig angelegte Grünanlage ergänzt das Bild.
Verkehrstechnisch haben die Straßen „Ballplatz“
und „Karl-Marx-Platz“ eine erschließende und gleichzeitig verteilende Funktion,
sowie die Anbindung an die Kreisstraße Richtung Hecklingen. Die Straßen
verbinden das Oberdorf und das Ortszentrum, hierüber erreicht man die Schule,
den Kindergarten, den Friedhof und das Einkaufszentrum, d.h. das innerörtliche
Verkehrsaufkommen sowohl motorisiert als auch fußläufig ist relativ hoch.
Im 2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt, (beginnt
am Bauende des 1. TA Karl-Marx-Platz Haus Nr. 15, über die Straße „Vor dem
Tore“ und endet im Kurvenbereich „Am Tore“) weist der Straßenbereich ebenfalls
unterschiedlichste, örtlich zum Teil auch keine Befestigungen aus.
Schlaglöcher, Risse und Unebenheiten bestimmen das Straßenbild. Die Übergangsbereiche
zu den angrenzenden Grundstücken sind teilweise über den Fußweg befestigt und
teilweise mit Rasenflächen gestaltet oder durch den Verkehr als festgefahrener
Schotterbereich vorhanden. Auf Grund der Einhaltung der Schadensbegrenzung
müssen zweimal im Jahr umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Straßenkörper verlegt. Der Zustand
der Straße ist sehr desolat. Die Übergänge sind nicht barrierefrei, die
Zufahrten sind durch Anwohner mittels unterschiedlicher Materialien (tw. Beton,
Pflaster oder Schotter) angelegt worden. Der Straßenzug verfügt über einen
Mischwasserkanal des WAZV „Bode-Wipper“, Betreiber WTE. Dessen
Dimensionierung von DN 250 reicht für die Regenentwässerung der gesamten Straße
und Eigentümer nicht aus. Deshalb wurde bereits in kompletter Länge (ca. 130
m), auch im Bereich des 2. Teilabschnittes ein Regenwasserkanal DN 300 verlegt.
Daran kann die weiterführende Straßenentwässerung und der Grundstückseigentümer
angeschlossen werden.
Die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert.
Auch die Erneuerung der Trinkwasserleitung bzw. der Hausanschlüsse wurde im
Rahmen des Ausbaus des 1. TA bereits umgesetzt.
Grundsätzlich darf die Kommune im Rahmen
der vorläufigen Haushaltsführung nur Aufwendungen entstehen lassen und
Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich (sachlich zuständig) verpflichtet
ist oder Aufwendungen tätigen, die unaufschiebbar sind (zeitlich unabweisbar).
Straßenbaulastträger ist die Stadt Hecklingen
und damit sachlich zuständig.
Die geplante Maßnahme ist Bestandteil der
Anmeldung im Rahmen der LEADER Förderung für das Haushaltsjahr 2020.
Sollte eine Förderung im Rahmen des LEADER
Programmes bewilligt werden, wäre die Stadt Hecklingen finanziell in der Lage
den „Ballplatz / Karl-Marx-Platz“ dauerhaft in einen verkehrssicheren Zustand
zu versetzen, ohne jährlich finanzielle Mittel für Reparaturmaßnahmen
bereitstellen zu müssen.
Aufgrund des Gesamtzustandes der Straße,
sowie der Möglichkeit jetzt Fördermittel dafür zu beantragen, ist eine zeitnahe
Erneuerung der Straße unaufschiebbar.
Da sich die Stadt Hecklingen in der vorläufigen
Haushaltsführung befindet, ist sowohl die Zustimmung des Stadtrates zur
Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung als auch
die Stellungnahme der Kommunalaufsicht erforderlich.
Da der Haushalt nicht beschlossen ist, ist die
Bereitstellung der finanziellen Mittel im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung zu beschließen.
Die Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr
2020 stellt sich wie folgt dar:
Produkt:
54111.000 Straßenausbau
Ballplatz / Karl-Marx-Platz 2. BA, 2.TA
Sachkonto:
096200
Maßnahme:
54111/GB-105
Ansatz laut Entwurf: 210.000,00 €
brutto
Maßnahme |
Gesamtkosten |
Förder-mittel |
|
Eigenmittel gesamt |
davon Beiträge |
Eigenmittel
aus Investitions-pauschale |
Ballplatz/Karl-Marx-Platz 2. BA, 2.TA |
210.000 € brutto |
157.500 € brutto |
|
52.500 € brutto |
50.000 € brutto |
2.500,00
€ brutto |