Betreff
Bereitstellung finanzieller Mittel zum grundhaften Ausbau Ballplatz / Karl-Marx-Platz II. Bauabschnitt, 2. TA, OT Groß Börnecke im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Vorlage
050/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der Maßnahme grundhafter Ausbau Ballplatz / Karl-Marx-Platz II. Bauabschnitt, 2.TA,  und der Bereitstellung der finanziellen Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht zu               


Im Rahmen der LEADER Förderung wurde der grundhafte Ausbau, aufgeteilt in Bauabschnitten der Straßen Ballplatz / Karl-Marx-Platz, immer als Teil einer Gesamtmaßnahme zur Durchführung von innerörtlichen Infrastrukturen zur Stärkung der örtlichen Strukturen angemeldet. Der 1. Bauabschnitt Straßenausbau „Ballplatz / Karl-Marx-Platz“ erfolgte im Jahr 2017. Der 2. Bauabschnitt, 1.TA, konnte als eine weiter- führende Maßnahme über  LEADER im Jahre 2019 realisiert werden.

 

Die Straßen „Ballplatz / Karl-Marx-Platz“ sind eine der wichtigsten Erschließungsbereiche des Ortsteiles Groß Börnecke. Über beide Straßen erreicht man den zentralen Kinderspielplatz und das Vereinshaus des Schützenvereins. Eine großzügig angelegte Grünanlage ergänzt das Bild.

Verkehrstechnisch haben die Straßen „Ballplatz“ und „Karl-Marx-Platz“ eine erschließende und gleichzeitig verteilende Funktion, sowie die Anbindung an die Kreisstraße Richtung Hecklingen. Die Straßen verbinden das Oberdorf und das Ortszentrum, hierüber erreicht man die Schule, den Kindergarten, den Friedhof und das Einkaufszentrum, d.h. das innerörtliche Verkehrsaufkommen sowohl motorisiert als auch fußläufig ist relativ hoch.

 

Im 2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt, (beginnt am Bauende des 1. TA Karl-Marx-Platz Haus Nr. 15, über die Straße „Vor dem Tore“ und endet im Kurvenbereich „Am Tore“) weist der Straßenbereich ebenfalls unterschiedlichste, örtlich zum Teil  auch keine Befestigungen aus. Schlaglöcher, Risse und Unebenheiten bestimmen das Straßenbild.  Die Übergangsbereiche zu den angrenzenden Grundstücken sind teilweise über den Fußweg befestigt und teilweise mit Rasenflächen gestaltet oder durch den Verkehr als festgefahrener Schotterbereich vorhanden. Auf Grund der Einhaltung der Schadensbegrenzung müssen zweimal im Jahr umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Straßenkörper verlegt. Der Zustand der Straße ist sehr desolat. Die Übergänge sind nicht barrierefrei, die Zufahrten sind durch Anwohner mittels unterschiedlicher Materialien (tw. Beton, Pflaster oder Schotter) angelegt worden. Der Straßenzug verfügt über einen Mischwasserkanal des WAZV „Bode-Wipper“, Betreiber WTE. Dessen Dimensionierung von DN 250 reicht für die Regenentwässerung der gesamten Straße und Eigentümer nicht aus. Deshalb wurde bereits in kompletter Länge (ca. 130 m), auch im Bereich des 2. Teilabschnittes ein Regenwasserkanal DN 300 verlegt. Daran kann die weiterführende Straßenentwässerung und der Grundstückseigentümer angeschlossen werden.

 

Die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert. Auch die Erneuerung der Trinkwasserleitung bzw. der Hausanschlüsse wurde im Rahmen des Ausbaus des 1. TA bereits umgesetzt.

 

Grundsätzlich darf die Kommune  im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich (sachlich zuständig) verpflichtet ist oder Aufwendungen tätigen, die unaufschiebbar sind (zeitlich unabweisbar).

 

Straßenbaulastträger ist die Stadt Hecklingen und damit sachlich zuständig.

 

Die geplante Maßnahme ist Bestandteil der Anmeldung im Rahmen der LEADER Förderung für das Haushaltsjahr 2020.

Sollte eine Förderung im Rahmen des LEADER Programmes bewilligt werden, wäre die Stadt Hecklingen finanziell in der Lage den „Ballplatz / Karl-Marx-Platz“ dauerhaft in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen, ohne jährlich finanzielle Mittel für Reparaturmaßnahmen bereitstellen zu müssen.

Aufgrund des Gesamtzustandes  der Straße, sowie der Möglichkeit jetzt Fördermittel dafür zu beantragen, ist eine zeitnahe Erneuerung der Straße unaufschiebbar.

 

Da sich die Stadt Hecklingen in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, ist sowohl die Zustimmung des Stadtrates zur Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung als auch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht erforderlich.

 

Da der Haushalt nicht beschlossen ist, ist die Bereitstellung der finanziellen Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu beschließen.

 

Die Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2020 stellt sich wie folgt dar:

 

Produkt:                    54111.000          Straßenausbau Ballplatz / Karl-Marx-Platz 2. BA, 2.TA

Sachkonto:                096200

Maßnahme:               54111/GB-105

Ansatz laut Entwurf:   210.000,00 € brutto

 

Maßnahme

Gesamtkosten

Förder-mittel

 

Eigenmittel gesamt

davon Beiträge

Eigenmittel aus Investitions-pauschale

Ballplatz/Karl-Marx-Platz 2. BA, 2.TA

210.000 € brutto

157.500 € brutto

 

52.500 € brutto

50.000 € brutto

2.500,00 € brutto

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

x  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2020

Produkt

54111.000

Sachkonto

096200.785200

Maßnahme

Neubau Ballplatz/ Karl-Marx-Platz 2. BA, 2. TA

Planansatz/Entwurf

210.000 €