Klarstellungsbeschluss zur Finanzierung der Maßnahme
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
An der sachlich und zeitlich unabweisbaren Baumaßnahme an der R1-Radwegebrücke Gänsefurth wird festgehalten.
Der Förderantrag bei der Investitionsbank wird aufrechterhalten und ist hinsichtlich der Kostenberechnung zu präzisieren. Unter Hinweis auf die Entwicklung des Baupreisindex ist ein Kostenumfang von 922.000 € auszuweisen.
Im Rahmen des Antrages ist nach wie vor auf den höchstmöglichen Fördersatz (90%) abzustellen. Die Eigenmittel in Höhe von 92.200 € sollen aus Mitteln der Investitionspauschale gedeckt werden.
Auch im Falle eines reduzierten Fördersatzes von mindestens 60 % ist die Maßnahme umzusetzen. Die Eigenmittel in Höhe von bis zu 368.800 € sollen aus der jeweils zufließenden Investitionspauschale gedeckt werden.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat die
Erneuerung der derzeit gesperrten Radwegebrücke Gänsefurth im Verlauf des R1
beschlossen und hatte hierfür bereits mehrere Beschlüsse gefasst.
In der Umsetzung der Beschlüsse wurde der
Fördermittelantrag durch die Verwaltung erarbeitet und beim Fördermittelgeber
eingereicht. Dieser ließ der Verwaltung nun Rückmeldungen zu den
Fördermodalitäten zukommen.
Grundsätzlich wurde dargelegt, dass die durch
das Land festgelegte Übergangsfrist zur Bewilligung von Fördermitteln bis zum
31.12.2023 nach den nach den Regularien der GRW-KoRa, welches ab 01.01.2022
gültig war, auf den Fördermittelantrag der Stadt Hecklingen nicht angewendet
wird und sich dieser deshalb den neuen Regularien zu unterwerfen hat.
Wesentliche Änderungen sind:
- die
grundsätzliche Förderquote beträgt lediglich 60 %
- eine
abweichende Förderquote von bis zu 90 % (dies waren bisher 95 %) kann nur
erreicht werden, wenn:
- die
geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen
Kooperation durchgeführt wird,
- die
Maßnahme einen Beitrag zur Transformation hin zur Klimaneutralität
leistet, oder
- die
Maßnahme in besonderer Weise der Fachkräftesicherung dient
Die Verwaltung denkt, dass sich die Maßnahme
lediglich unter den ersten Punkt subsummieren lässt und hat die für den
Nachweis erforderliche Stellungnahme bereits beim Salzlandkreis abgefordert.
Diese ist zwischenzeitlich auch eingegangen.
Hinsichtlich der Förderquote wurden mit Blick
auf den Zeitpunkt der Kostenberechnung folgende Hinweise gegeben:
Die Kostenberechnung ist aus dem Jahr 2021.
Diese dürfte mittlerweile überholt sein. Kostensteigerungen führen unabhängig
vom tatsächlich festgesetzten Fördersatz bei jeder einzelnen Anmeldung um eine
sukzessive Absenkung des Fördersatzes um 15 % (1. Kostensteigerung -15 %, 2.
Kostensteigerung -30 %, …) wobei ein Mindestfördersatz von 60 % gesetzt wäre.
Deshalb erscheint es notwendig, den
Förderantrag anzupassen.
Im ersten Schritt soll die Kostenberechnung
mit dem Baupreisindex für Ingenieurbauwerke an die tatsächliche
Baupreisentwicklung angepasst werden, um eine halbwegs belastbare
Kostenberechnung zur Fördergrundlage zu machen.
Die ursprüngliche Kostenberechnung aus dem
dritten Quartal 2021 wies Kosten in Höhe von 721.000 € aus. Damals betrug der
Baupreisindex 125,7.
Der Baupreisindex im 2. Quartal 2023 betrug
160,7. Ein neuerer Baupreisindex ist der Verwaltung nicht bekannt. Daraus
ergibt sich eine korrigierte Kostenberechnung für die Baumaßnahme von
921.755,77 € also circa 922.000 €.
Unter Annahme einer Förderquote von 90 %
betrüge der Eigenanteil der Stadt Hecklingen circa 92.200 €.
Sollte die Maßnahme mit nur 60 % gefördert
werden, betrüge der Eigenanteil der Stadt Hecklingen circa 368.800 €.
Die Eigenmittel sollen aus der zufließenden
Investitionspauschale erbracht werden.
Eine Entscheidung über den Förderantrag ist
frühestens 2024 zu erwarten. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen,
weshalb die Maßnahme erst nach Zugang des Fördermittelbescheides weiter
vorangetrieben werden könnte.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen wird
gebeten, sich hinsichtlich der geänderten Voraussetzungen zur Maßnahme, zum
Förderantrag sowie zur Finanzierung der Maßnahme zu positionieren.
1 – Kostenberechnung
2 – Entwicklung Baupreisindex Ingenieurbauwerke