Betreff
Erneuerung Radwegebrücke Gänsefurth
Klarstellungsbeschluss zur Finanzierung der Maßnahme
Vorlage
455/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

An der sachlich und zeitlich unabweisbaren Baumaßnahme an der R1-Radwegebrücke Gänsefurth wird festgehalten.

 

Der Förderantrag bei der Investitionsbank wird aufrechterhalten und ist hinsichtlich der Kostenberechnung zu präzisieren. Unter Hinweis auf die Entwicklung des Baupreisindex ist ein Kostenumfang von 922.000 € auszuweisen.

 

Im Rahmen des Antrages ist nach wie vor auf den höchstmöglichen Fördersatz (90%) abzustellen. Die Eigenmittel in Höhe von 92.200 € sollen aus Mitteln der Investitionspauschale gedeckt werden.

 

Auch im Falle eines reduzierten Fördersatzes von mindestens 60 % ist die Maßnahme umzusetzen. Die Eigenmittel in Höhe von bis zu 368.800 € sollen aus der jeweils zufließenden Investitionspauschale gedeckt werden. 

               


Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat die Erneuerung der derzeit gesperrten Radwegebrücke Gänsefurth im Verlauf des R1 beschlossen und hatte hierfür bereits mehrere Beschlüsse gefasst.

In der Umsetzung der Beschlüsse wurde der Fördermittelantrag durch die Verwaltung erarbeitet und beim Fördermittelgeber eingereicht. Dieser ließ der Verwaltung nun Rückmeldungen zu den Fördermodalitäten zukommen.

Grundsätzlich wurde dargelegt, dass die durch das Land festgelegte Übergangsfrist zur Bewilligung von Fördermitteln bis zum 31.12.2023 nach den nach den Regularien der GRW-KoRa, welches ab 01.01.2022 gültig war, auf den Fördermittelantrag der Stadt Hecklingen nicht angewendet wird und sich dieser deshalb den neuen Regularien zu unterwerfen hat.

Wesentliche Änderungen sind:

  • die grundsätzliche Förderquote beträgt lediglich 60 %
  • eine abweichende Förderquote von bis zu 90 % (dies waren bisher 95 %) kann nur erreicht werden, wenn:
    • die geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird,
    • die Maßnahme einen Beitrag zur Transformation hin zur Klimaneutralität leistet, oder
    • die Maßnahme in besonderer Weise der Fachkräftesicherung dient

Die Verwaltung denkt, dass sich die Maßnahme lediglich unter den ersten Punkt subsummieren lässt und hat die für den Nachweis erforderliche Stellungnahme bereits beim Salzlandkreis abgefordert. Diese ist zwischenzeitlich auch eingegangen.

Hinsichtlich der Förderquote wurden mit Blick auf den Zeitpunkt der Kostenberechnung folgende Hinweise gegeben:

Die Kostenberechnung ist aus dem Jahr 2021. Diese dürfte mittlerweile überholt sein. Kostensteigerungen führen unabhängig vom tatsächlich festgesetzten Fördersatz bei jeder einzelnen Anmeldung um eine sukzessive Absenkung des Fördersatzes um 15 % (1. Kostensteigerung -15 %, 2. Kostensteigerung -30 %, …) wobei ein Mindestfördersatz von 60 % gesetzt wäre.

Deshalb erscheint es notwendig, den Förderantrag anzupassen.

Im ersten Schritt soll die Kostenberechnung mit dem Baupreisindex für Ingenieurbauwerke an die tatsächliche Baupreisentwicklung angepasst werden, um eine halbwegs belastbare Kostenberechnung zur Fördergrundlage zu machen.

Die ursprüngliche Kostenberechnung aus dem dritten Quartal 2021 wies Kosten in Höhe von 721.000 € aus. Damals betrug der Baupreisindex 125,7.

Der Baupreisindex im 2. Quartal 2023 betrug 160,7. Ein neuerer Baupreisindex ist der Verwaltung nicht bekannt. Daraus ergibt sich eine korrigierte Kostenberechnung für die Baumaßnahme von 921.755,77 € also circa 922.000 €.

Unter Annahme einer Förderquote von 90 % betrüge der Eigenanteil der Stadt Hecklingen circa 92.200 €.

Sollte die Maßnahme mit nur 60 % gefördert werden, betrüge der Eigenanteil der Stadt Hecklingen circa 368.800 €.

Die Eigenmittel sollen aus der zufließenden Investitionspauschale erbracht werden.

Eine Entscheidung über den Förderantrag ist frühestens 2024 zu erwarten. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist ausgeschlossen, weshalb die Maßnahme erst nach Zugang des Fördermittelbescheides weiter vorangetrieben werden könnte.

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen wird gebeten, sich hinsichtlich der geänderten Voraussetzungen zur Maßnahme, zum Förderantrag sowie zur Finanzierung der Maßnahme zu positionieren.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

 

 


1 – Kostenberechnung

2 – Entwicklung Baupreisindex Ingenieurbauwerke