Der
Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt gemäß § 7 KWG LSA das Wahlgebiet der
Stadt Hecklingen für die Wahl zum Stadtrat am 09. Juni 2024 in ……………
Wahlbereich aufzuteilen.
Die Landesregierung hat am 13.06.2023 bestimmt, dass am Sonntag, den 09.
Juni 2024 die allgemeine Neuwahl der Vertretungen stattfindet (Bekanntmachung
des MI vom 26.06.2023, MBl. Nr. 22/2023). Gewählt werden kann in der Zeit von
8.00 bis 18.00 Uhr.
Bei der Wahl zu den Ortschaftsräten und dem Stadtrat bildet das
Wahlgebiet einen Wahlbereich.
Der Stadtrat kann nach Festlegung des Wahltages gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2
KWG LSA bei kreisangehörigen Gemeinden über 3.000 Einwohner das Wahlgebiet in
Wahlbereichen von annährend gleicher Größe unter bestimmten Bedingungen
einteilen.
Die
Wahlbereiche des Wahlgebiets sollen mindestens 1.500 Einwohner umfassen,
annähernd die gleiche Größe haben, die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs
soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des
Wahlgebiets nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen und
schließlich sollen bei der Abgrenzung der Wahlbereiche auch die örtlichen
Verhältnisse berücksichtigt werden.
Die
Bestimmung, dass die Wahl in Wahlbereichen durchgeführt werden kann, bedeutet
zum einen, dass das Wahlgebiet aus mindestens einen Wahlbereich besteht oder in
mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden kann, und zum anderen, dass bei mehreren
Wahlbereichen in jedem Wahlbereich andere Bewerber kandidieren, so dass in
jedem Wahlbereich auch andere Stimmzettel gelten.
Zur Bildung der Wahlbereiche zur Stadtratswahl 2024 gilt gemäß § 67 KWG
LSA als maßgebende Einwohnerzahl, die Einwohnerzahl auf Basis des
Melderegisters zum 31. Dezember des vorletzten Jahres vor dem Wahltermin, also
die Einwohnerzahl per 31.12.2022.
Bei
der Stadt Hecklingen ergibt sich folgende Situation
Einwohnerzahl: 6.877
davon
OT
Hecklingen 3.367
Hecklingen I 1.666
Hecklingen II 1.701
OT
Groß Börnecke 1.516
OT
Cochstedt 1.023
OT
Schneidlingen 971
Eine
gesetzeskonforme Einteilung in mehrere Wahlbereiche für die Wahl zum Stadtrat
wäre nur gegeben, wenn sich der Stadtrat für eine Einteilung in zwei oder vier Wahlbereiche entscheiden würde.
Zur letzten Kommunalwahl im Jahr 2019 bildeten bei den Ortschaftsrats
Wahlen der jeweilige Ortsteil je einen Wahlbereich und bei der Stadtratswahl
wurde das Wahlgebiet „Stadt Hecklingen“ in 4 Wahlbereiche (2 OT Hecklingen, 1
OT Groß Börnecke und 1 OT Schneidlingen/OT Cochstedt) eingeteilt, demnach gab
es 4 verschiedene Stimmzettel.
Bei einer Einteilung in zwei Wahlbereiche müssten die
Ortsteile Cochstedt, Schneidlingen und Groß Börnecke einen Wahlbereich mit
3.510 Einwohnern und der Ortsteil Hecklingen einen weiteren Wahlbereich mit
3.367 Einwohnern bilden.
Bei einer Einteilung in vier
Wahlbereiche bilden die Ortsteile Cochstedt und Schneidlingen einen Wahlbereich
mit 1.994 Einwohnern, der Ortsteil Groß Börnecke einen Wahlbereich mit 1.516
Einwohnern und der Ortsteil Hecklingen bildet zwei fast gleich große
Wahlbereiche mit 1.666 und 1.701 Einwohnern.
Bei beiden Varianten hätte jeder
Wahlbereich mehr als 1.500 Einwohner und die Einwohnerzahl eines jeden
Wahlbereichs weicht von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller
Wahlbereiche des Wahlgebiets nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten
ab.
Aus
Gründen der Zweckmäßigkeit wird seitens der Verwaltung dem Stadtrat
vorgeschlagen, die Stadt Hecklingen für die Stadtratswahl am 09. Juni 2024
nicht in Wahlbereiche aufzuteilen.
keine