Betreff
Einteilung der Wahlbereiche zur Kommunalwahl (Stadtrat) am 09. Juni 2024
Vorlage
460/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt gemäß § 7 KWG LSA das Wahlgebiet der Stadt Hecklingen für die Wahl zum Stadtrat am 09. Juni 2024 in  ……………   Wahlbereich aufzuteilen.

 

 


Die Landesregierung hat am 13.06.2023 bestimmt, dass am Sonntag, den 09. Juni 2024 die allgemeine Neuwahl der Vertretungen stattfindet (Bekanntmachung des MI vom 26.06.2023, MBl. Nr. 22/2023). Gewählt werden kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

Bei der Wahl zu den Ortschaftsräten und dem Stadtrat bildet das Wahlgebiet einen Wahlbereich.

 

Der Stadtrat kann nach Festlegung des Wahltages gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 KWG LSA bei kreisangehörigen Gemeinden über 3.000 Einwohner das Wahlgebiet in Wahlbereichen von annährend gleicher Größe unter bestimmten Bedingungen einteilen.

 

Die Wahlbereiche des Wahlgebiets sollen mindestens 1.500 Einwohner umfassen, annähernd die gleiche Größe haben, die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs soll von der durch­schnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebiets nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen und schließlich sollen bei der Abgrenzung der Wahl­bereiche auch die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden.

 

Die Bestimmung, dass die Wahl in Wahlbereichen durchgeführt werden kann, bedeutet zum einen, dass das Wahlgebiet aus mindestens einen Wahlbereich besteht oder in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden kann, und zum anderen, dass bei mehreren Wahlbereichen in jedem Wahlbereich andere Bewerber kandidieren, so dass in jedem Wahlbereich auch andere Stimmzettel gelten.

 

Zur Bildung der Wahlbereiche zur Stadtratswahl 2024 gilt gemäß § 67 KWG LSA als maßgebende Einwohnerzahl, die Einwohnerzahl auf Basis des Melderegisters zum 31. Dezember des vorletzten Jahres vor dem Wahltermin, also die Einwohnerzahl per 31.12.2022.

 

Bei der Stadt Hecklingen ergibt sich folgende Situation

 

Einwohnerzahl:                      6.877

                                   davon

OT Hecklingen                       3.367      

      Hecklingen I                     1.666

      Hecklingen II                    1.701

OT Groß Börnecke                1.516

OT Cochstedt                        1.023

OT Schneidlingen                     971

 

Eine gesetzeskonforme Einteilung in mehrere Wahlbereiche für die Wahl zum Stadtrat wäre nur gegeben, wenn sich der Stadtrat für eine Einteilung in zwei oder vier Wahlbereiche entscheiden würde.

 

Zur letzten Kommunalwahl im Jahr 2019 bildeten bei den Ortschaftsrats Wahlen der jeweilige Ortsteil je einen Wahlbereich und bei der Stadtratswahl wurde das Wahlgebiet „Stadt Hecklingen“ in 4 Wahlbereiche (2 OT Hecklingen, 1 OT Groß Börnecke und 1 OT Schneidlingen/OT Cochstedt) eingeteilt, demnach gab es 4 verschiedene Stimmzettel.

 

Bei einer Einteilung in zwei Wahlbereiche müssten die Ortsteile Cochstedt, Schneidlingen und Groß Börnecke einen Wahlbereich mit 3.510 Einwohnern und der Ortsteil Hecklingen einen wei­teren Wahlbereich mit 3.367 Einwohnern bilden.

 

Bei einer Einteilung in vier Wahlbereiche bilden die Ortsteile Cochstedt und Schneidlingen einen Wahlbereich mit 1.994 Einwohnern, der Ortsteil Groß Börnecke einen Wahlbereich mit 1.516 Einwohnern und der Ortsteil Hecklingen bildet zwei fast gleich große Wahlbereiche mit 1.666 und 1.701 Einwohnern.

Bei beiden Varianten hätte jeder Wahlbereich mehr als 1.500 Einwohner und die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs weicht von der durch­schnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebiets nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten ab.

 

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wird seitens der Verwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen, die Stadt Hecklingen für die Stadtratswahl am 09. Juni 2024 nicht in Wahlbereiche aufzuteilen.

 

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


keine