Der Stadtrat der
Stadt Hecklingen beschließt:
Für die
Kommunalwahl am 09. Juni 2024 werden als Wahlleiterin Frau Nancy Funke und als
stellvertretende Wahlleiterin Frau Dorit Brandt berufen.
Die Wahlleiterin
und seine Stellvertreterin sind unter folgender Anschrift zu erreichen:
Stadt Hecklingen
Hermann-Danz-Str.
46
39444 Hecklingen
Telefon: 03925-9270-0
Fax: 03925-9270-55
Mail: wahlen@stadt-hecklingen.de
Die Landesregierung hat am 13.06.2023 bestimmt, dass am Sonntag, den 09.
Juni 2024 die allgemeine Neuwahl der Vertretungen stattfindet (Bekanntmachung
des MI vom 26.06.2023, MBl. Nr. 22/2023). Gewählt werden kann in der Zeit von
8.00 bis 18.00 Uhr.
Gemäß den Regelungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz LSA (KWG
LSA) ist in Gemeinden der Bürgermeister der Gemeindewahlleiter. Stellvertreter
ist jeweils sein Vertreter im Amt. Der Stadtrat kann nach § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG
LSA andere Beschäftigte der Gemeinde zum Wahlleiter und zum Stellvertreter
berufen.
Wegen der umfangreichen Tätigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen ist
es ratsam, an Stelle des Bürgermeisters andere Beschäftigte der Stadt mit der
Aufgabe des Wahlleiters und Stellvertreters zu betrauen.
Nach § 9 Abs. 1a KWG LSA kann ein Beschäftigter der Stadt auch zum
Gemeindewahlleiter oder zu seinem Stellvertreter berufen werden, wenn er nicht
im Wahlgebiet wohnt.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen können gemäß § 9 Abs. 3 KWG LSA
nicht gleichzeitig Wahlleiter oder Stellvertreter sein. In diesem Fall ist von
der jeweiligen Vertretung eine andere Person zu berufen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, Frau Nancy Funke zur Wahlleiterin und Frau Dorit Brandt zur stellvertretenden Wahlleiterin zu berufen.
keine