Betreff
Festlegung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024
Vorlage
461/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

Für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 werden als Wahlleiterin Frau Nancy Funke und als stellvertretende Wahlleiterin Frau Dorit Brandt berufen.

 

Die Wahlleiterin und seine Stellvertreterin sind unter folgender Anschrift zu erreichen:

 

Stadt Hecklingen

Hermann-Danz-Str. 46

39444 Hecklingen

Telefon:          03925-9270-0

Fax:                03925-9270-55

Mail:                wahlen@stadt-hecklingen.de

 

           


Die Landesregierung hat am 13.06.2023 bestimmt, dass am Sonntag, den 09. Juni 2024 die allgemeine Neuwahl der Vertretungen stattfindet (Bekanntmachung des MI vom 26.06.2023, MBl. Nr. 22/2023). Gewählt werden kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

Gemäß den Regelungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz LSA (KWG LSA) ist in Gemeinden der Bürgermeister der Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist jeweils sein Vertreter im Amt. Der Stadtrat kann nach § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA andere Beschäftigte der Gemeinde zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen.

Wegen der umfangreichen Tätigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen ist es ratsam, an Stelle des Bürgermeisters andere Beschäftigte der Stadt mit der Aufgabe des Wahlleiters und Stellvertreters zu betrauen.

Nach § 9 Abs. 1a KWG LSA kann ein Beschäftigter der Stadt auch zum Gemeindewahlleiter oder zu seinem Stellvertreter berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.

 

Wahlbewerber und Vertrauenspersonen können gemäß § 9 Abs. 3 KWG LSA nicht gleichzeitig Wahlleiter oder Stellvertreter sein. In diesem Fall ist von der jeweiligen Vertretung eine andere Person zu berufen.

 

Dem Stadtrat  wird vorgeschlagen, Frau Nancy Funke zur Wahlleiterin und Frau Dorit Brandt zur stellvertretenden Wahlleiterin zu berufen.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

           

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


keine