Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - 3. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke der Stadt Hecklingen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
Vorlage
462/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufstellung der 3. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke, Stadt Hecklingen für das in der Anlage ausgewiesene Areal für ein Sondergebiet SO PV gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Geltungsbereich überdeckt das Flurstück 1244/61 der Flur 2 der Gemarkung Groß Börnecke.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Norden durch Ackerland, im Osten durch ein Gewässer 2. Ordnung, im Süden durch Wohnbebauung und im Westen durch einen untergeordneten Weg eingefasst. Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 32.000 m² (ca. 3,2 ha).

Die Finanzierung der Änderung erfolgt auf der Grundlage einer zwischen der Stadt Hecklingen und der Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) noch abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung.

               


Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) hat bei der Stadt Hecklingen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke – An der Friedrich-Stengel-Straße“ auf den Flächen einer ehemaligen Kleingartenanlage in der Gemarkung Groß Börnecke beantragt. Der Antrag ist Anlage zur Beschlussvorlage. Betreiber soll dann die Sybac On Power GmbH aus Kehrig sein.

Der Geltungsbereich (Anlage 2 der Beschlussvorlage) des Plangebietes erstreckt sich auf dem Flurstück einer derzeit nahezu ungenutzten Kleingartenanlage im Privatbesitz entsprechend des Übersichtsplanes, welcher Anlage 3 zur Beschlussvorlage bildet.

Deshalb handelt es sich bei dem Plangebiet nach Auffassung des Vorhabenträgers eindeutig um eine wirtschaftliche Konversionsfläche im Sinne des derzeit geltenden EEG § 48 – Solare Strahlungsenergie, Abs. 1 Nummer 3 c) Unterpunkt cc).

Da sich die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht aus dem derzeit rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan ableiten lässt, wäre für diesen Standort eine einzelne Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes herbeizuführen. Dies geschieht im Parallelverfahren zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Groß Börnecke – An der Friedrich-Stengel-Straße“.

Für die Darstellung und Einarbeitung des noch zu entwickelnden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke – An der Friedrich-Stengel-Straße“ in den Teilflächennutzungsplan wäre die 3. Teiländerung erforderlich.

Die durch den Stadtrat verabschiedeten Leitlinien zum Umgang mit Vorhaben zur Entwicklung erneuerbarer Energien in Hecklingen sind dem Vorhabenträger bekanntgegeben. Die Rückmeldung hierzu bildet Anlage 4 zur Beschlussvorlage.

Dem Vorhaben entgegenstehende Belange sind derzeit nicht bekannt und würden gegebenenfalls im Laufe des Bauleitplanverfahrens mittels der durchzuführenden Beteiligungen ergründet.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Antrag auf Aufstellung

2 – Geltungsbereich

3 – Übersichtsplan

4 – Rückmeldung Leitlinien