Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1. Das Klageverfahren gegen die vorläufige und endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2019 einzustellen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erklärung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Matthias Dombert abzugeben.
2. Den Beschluss Nr. 614/19 über die Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2019 vom 11.01.2019 aufzuheben.
3. Den Beschluss Nr. 346/22 über die Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2019 vom 15.06.2022 aufzuheben.
In der
Stadtratssitzung am 05.02.2019 mit Beschluss-Nr.: 614/19 wurde beschlossen,
gegen die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2019 in Höhe von 2.652.507,00
Euro Rechtsmittel (Klage) einzulegen.
In der weiteren Stadtratssitzung am 14.07.2022 mit Beschluss-Nr. 346/22 wurde beschlossen auch gegen die endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2019 in Höhe von 2.465.377,00 Euro Rechtsmittel (Klage) einzulegen.
Im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise fand am 13.09.2023 mit den Stadtratsmitgliedern und unserer zuständigen Rechtanwaltskanzlei Prof. Dr. Matthias Dombert eine Arbeitsberatung statt. In der Arbeitsberatung wurden den Stadtratsmitgliedern die Erfolgsaussichten der Klageverfahren umfassend erläutert.
Durch Prof. Dr. Dombert wurden sämtliche relevanten Tatsachen bekannt gegeben, die im Ergebnis zu einer Entscheidung über die Fortführung oder Rücknahme der Klageverfahren führen sollen.
Über den Inhalt der Arbeitsberatung wurden die Stadtratsmitglieder mit Schreiben des Bürgermeisters vom 19.09.2023 nochmals in Kenntnis gesetzt.
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