Betreff
Entscheidung zum Klageverfahren Kreisumlage 2021
Vorlage
465/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

1. Das Klageverfahren gegen die vorläufige und endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2021 einzustellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erklärung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Matthias Dombert abzugeben.

 

2. Den Beschluss Nr. 167/20 über die Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2021 vom 02.12.2020 aufzuheben.

 

3. Den Beschluss Nr. 275/21 über die Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2021 vom 06.10.2021 aufzuheben.             

 

               

 

               


In der Stadtratssitzung am 29.12.2020 mit Beschluss-Nr.: 167/20 wurde beschlossen, gegen die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2021 in Höhe von 2.782.734,00 Euro Rechtsmittel (Klage) einzulegen.        

In der weiteren Stadtratssitzung am 04.11.2021 mit Beschluss-Nr. 275/21 wurde beschlossen auch gegen die endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2021 in Höhe von 2.653.418,00 Euro Rechtsmittel (Klage) einzulegen.

Im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise fand am 13.09.2023 mit den Stadtratsmitgliedern und unserer zuständigen Rechtanwaltskanzlei Prof. Dr.  Matthias Dombert eine Arbeitsberatung statt. In der Arbeitsberatung wurden den Stadtratsmitgliedern die Erfolgsaussichten der Klageverfahren umfassend erläutert.

Durch Prof. Dr. Dombert wurden sämtliche relevanten Tatsachen bekannt gegeben, die im Ergebnis zu einer Entscheidung über die Fortführung oder Rücknahme der Klageverfahren führen sollen.

Über den Inhalt der Arbeitsberatung wurden die Stadtratsmitglieder mit Schreiben des Bürgermeisters vom 19.09.2023 nochmals in Kenntnis gesetzt.

                               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt