Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Groß Börnecke - An der Friedrich-Stengel-Straße" gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB
Vorlage
467/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke – An der Friedrich-Stengel-Straße“ gem. § 12 BauGB für ein Sondergebiet Photovoltaik – Freiflächenanlage in der Gemarkung Groß Börnecke zu beginnen (Aufstellungsbeschluss).

Der Geltungsbereich betrifft die Gemarkung Groß Börnecke, Flur 2, Flurstück1244/61. 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Norden durch Ackerflächen, im Osten durch ein Gewässer 2. Ordnung, im Süden durch Wohnbebauung und im Osten durch einen untergeordneten Weg begrenzt.

Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 32.000 m² (ca. 3,2 ha).

Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (§ 11 BauGB) mit der Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt).

               


Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Für einen Standort in der Gemarkung Groß Börnecke der Stadt Hecklingen hat die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt (vgl. Anlage 1 zur Beschlussvorlage). Die Photovoltaik-Anlage soll durch die Fa. Sybac On Power GmbH aus Kehrig betrieben werden.

Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich auf dem Flurstück einer derzeitigen Kleingartenanlage entsprechend der Anlage 2 zur Beschlussvorlage. Deshalb handelt es sich bei dem Plangebiet nach Auffassung des Vorhabenträgers eindeutig um eine wirtschaftliche Konversionsfläche im Sinne des ab 01.01.2023 geltenden EEG § 48 – Solare Strahlungsenergie, Abs. 1 Nummer 3 c) Unterpunkt cc).

Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die Vorrausetzungen für die Umnutzung einer ehemals (wohnungs-)wirtschaftlich genutzten Fläche geschaffen, so dass die Konversionsfläche jetzt für andere Nutzungen zur Verfügung (Flächenrecycling) steht. Dieses Flächenrecycling entspricht dem öffentlichen Interesse zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden und den Zielsetzungen der LEP-LSA und des EEG, vorrangig versiegelte Flächen bzw. Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nutzbar zu machen. Die Nutzung für eine Freiflächen - Photovoltaikanlage schafft auf Grund der im EEG festgeschriebenen Vergütungssätze die wirtschaftliche Basis für die Bereinigung und sinnvolle Umnutzung der Kleingartenanlage.

Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage beeinträchtigt aufgrund ihrer Lage am Rande des Siedlungsgefüges nicht die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hecklingen und des Ortsteils Groß Börnecke.

Die Rückmeldung des Vorhabenträgers hinsichtlich der Leitlinien der Stadt Hecklingen zum Umgang mit Vorhaben zur Nutzung der erneuerbaren Energien liegen dem Beschluss als Anlage 3 an.     

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

 

 


1 – Antrag zur Aufstellung

2 – Geltungsbereich

3 – Rückmeldung Leitlinien