Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 28.09.2023 – Posteingang 04.10.2023 zur endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.772.231,00 EUR.
Die fristgerecht eingelegte Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2023 vom 28.09.2023 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-207, 39104 Magdeburg durch Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB, beauftragt durch den Bürgermeister, wird bestätigt.
Mit Bescheid vom 17.11.2022 – Posteingang 21.11.2022 – erging der
Bescheid der vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023
in Höhe von 2.775.421,00 €. Hier wurde der Bürgermeister beauftragt,
Rechtsmittel einzulegen.
Der Bescheid der endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das
Haushaltsjahr 2023 erging mit Bescheid vom 28.09.2023 – Posteingang 04.10.2023
– in Höhe von 2.772.231,00 EUR.
Gemäß § 19 Abs.1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 28.03.2017 in der
derzeit gültigen Fassung wird die Kreisumlage gemäß § 99 Absatz 3 Satz 2 KVG
LSA in der Haushaltssatzung in Vomhundertsätzen der einzelnen Umlagegrundlagen
(Umlagesätze) bemessen.
Laut § 5 der Haushaltssatzung 2023 beträgt der Umlagesatz der Kreisumlage
43,45 von Hundert. Der Kreistag des Salzlandkreises hat die Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2023 in seiner Sitzung am 15.03.2023 beschlossen. Diese
wurde im Amtsblatt für den Salzlandkreis am 26.04.2023 (Nr. 20/2023, S. 101 ff.
bekanntgegeben.
Mit Beschluss-Nr. 181/21-SR- hat die Stadt Hecklingen beschlossen, dass
der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide – Hier:
endgültige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 AZ
20322013/2023 – eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die
mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen
Frist mittels Beschluss einzuholen.
Endgültiger Kreisumlagebescheid 2023