Betreff
Berufung des Stadtwehrleiters Kamerad Steffen Bruchhardt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren ab dem 05.11.2019
Vorlage
059/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stimmt der Berufung des Stadtwehrleiters Kamerad Steffen Bruchhardt in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren ab dem 05.11.2019 zu.

               


Mit Wirkung vom 27.05.2016 wurde der Kamerad Heinz Broda als Stadtwehrleiter in das Ehrenbeamtenverhältnis bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahres berufen, welches im Oktober 2019 ausläuft. Da der Kamerad Heinz Broda nicht mehr zur Verfügung steht, wurde eine Neuwahl des Stadtwehrleiters erforderlich. Für dieses Ehrenamt stellten sich die Kameraden Steffen Bruchhardt OF Hecklingen und Marko Hoppe OF Schneidlingen zur Verfügung.  Am  28.09.2019 wurde in geheimer Wahl  der Stadtwehrleiter durch die aktiven Kameraden der Ortsfeuerwehren Cochstedt, Groß Börnecke, Hecklingen und Schneidlingen gewählt. Von den 59 anwesenden Kamerad erhielt der Kamerad Steffen Bruchhardt 47 Stimmen und Kamerad Marko Hoppe bekam 7 Stimmen, ungültige Stimmen waren 5 zu verzeichnen.

 

Nach Anhörung des Kreisbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung des Kameraden Steffen Bruchhardt zum Stadtwehrleiter keine Bedenken.          

 

Entsprechend § 15 Abs. 3 Des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachen-Anhalt hat der Träger der Feuerwehr den Stadtwehrleiter in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt