Betreff
Wiederwahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle in Hecklingen für die Amtsperiode 2020 - 2025
Vorlage
061/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen wählt für die Schiedsstelle in Hecklingen für die Amtsperiode 2020 – 2025 als Schiedspersonen:

 

Vorsitzende:     Frau Grudrun Pfeiffer

 

                               Frau Brunhilde Alsleben

               


In Anwendung des Gesetzes über die Schiedsstellen (Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes  SchStG LSA vom 17.05.2001 (GVBl. LSA S. 174)) in der derzeitig gültigen Fassung hat jede Gemeinde zur Durchführung von Schlichtungsverhandlungen über streitige Rechtsangelegenheiten eine oder mehrere Schiedsstellen einzurichten und diese zu unterhalten.

Die Aufgaben der Schiedsstellen werden in der Regel von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen. Abweichend hiervon kann die Schiedsstelle auch mit einer oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden.

 

Die Wahl der Schiedspersonen ist erforderlich, da die fünfjährige Wahlperiode der bisherigen Schiedspersonen Frau Gudrun Pfeiffer (Vorsitzende der Schiedsstelle) und Frau Brunhilde Alsleben im Januar 2020 endet, so dass eine Neuwahl der Schiedspersonen durch den Stadtrat der Stadt Hecklingen erforderlich ist.

 

Seit 1999 sind Frau Gudrun Pfeiffer und Frau Brunhilde Alsleben als Schiedspersonen tätig. Beide Personen haben sich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode als Schiedspersonen für die Stadt Hecklingen zur Verfügung zu stehen. Das Amtsgericht Aschersleben, als zuständige Behörde für die Prüfung der ordnungsgemäßen Wahl der Schiedspersonen, wird über die beabsichtigte Wiederwahl informiert.

Bedenken gegen die Wiederwahl der zwei Schiedspersonen bestehen nicht.

Die Wiederwahl von bereits tätigen Schiedspersonen wird seitens der Amtsgerichte und des Bundes Deutscher Schiedsmänner ausdrücklich begrüßt.

 

Die Schiedspersonen erfüllen die für die Wiederwahl notwendigen Voraussetzungen des § 3 SchStG.

Frau Gudrun Pfeiffer und Frau Brunhilde Alsbleben haben in den letzten Jahren die Aufgaben dieser ehrenamtlichen Tätigkeit mit großem Engagement wahrgenommen. Auf ihre Erfahrungen und Einsatzbereitschaft sollte nicht verzichtet werden.

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen ist für die Wahl der Schiedspersonen zuständig.

 

Nach den Verfahrensgrundsätzen des § 56 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) werden Wahlen geheim mit Stimmzettel vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Stadtrates widerspricht.

 

Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2020 / 2021 / 2022 / 2023 / 2024 /2025

Produkt

1.2.2.1.1.000

Sachkonto

525100 – Haltung Fahrzeuge

526101 – Aus- und Fortbildung

543101 – Bürobedarf

543102 – Bücher /Fachliteratur / Gesetze

543106 – Dienstreisen

542901 – vermischte Ausgaben

544100 – Versicherungsaufwandsersatz für private

                Fahrzeuge Schiedsstelle

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

ca. 700,00 € / Jahr

Gesamt

ca. 700,00 € / Jahr