Der Stadtrat der Stadt Hecklingen wählt für die Schiedsstelle in Hecklingen für die Amtsperiode 2020 – 2025 als Schiedspersonen:
Vorsitzende: Frau
Grudrun Pfeiffer
Frau Brunhilde Alsleben
In Anwendung des Gesetzes über die Schiedsstellen (Schiedsstellen- und
Schlichtungsgesetzes SchStG LSA vom
17.05.2001 (GVBl. LSA S. 174)) in der derzeitig gültigen Fassung hat jede
Gemeinde zur Durchführung von Schlichtungsverhandlungen über streitige Rechtsangelegenheiten
eine oder mehrere Schiedsstellen einzurichten und diese zu unterhalten.
Die Aufgaben der Schiedsstellen werden in der Regel von einer Schiedsfrau
oder einem Schiedsmann wahrgenommen. Abweichend hiervon kann die Schiedsstelle
auch mit einer oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen
besetzt werden.
Die Wahl der Schiedspersonen ist erforderlich, da die fünfjährige
Wahlperiode der bisherigen Schiedspersonen Frau Gudrun Pfeiffer (Vorsitzende
der Schiedsstelle) und Frau Brunhilde Alsleben im Januar 2020 endet, so dass
eine Neuwahl der Schiedspersonen durch den Stadtrat der Stadt Hecklingen
erforderlich ist.
Seit 1999 sind Frau Gudrun Pfeiffer und Frau Brunhilde Alsleben als Schiedspersonen tätig. Beide Personen haben sich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode als Schiedspersonen für die Stadt Hecklingen zur Verfügung zu stehen. Das Amtsgericht Aschersleben, als zuständige Behörde für die Prüfung der ordnungsgemäßen Wahl der Schiedspersonen, wird über die beabsichtigte Wiederwahl informiert.
Bedenken gegen die Wiederwahl der zwei Schiedspersonen bestehen nicht.
Die Wiederwahl von bereits tätigen Schiedspersonen wird seitens der Amtsgerichte und des Bundes Deutscher Schiedsmänner ausdrücklich begrüßt.
Die Schiedspersonen erfüllen die für die Wiederwahl notwendigen Voraussetzungen des § 3 SchStG.
Frau Gudrun Pfeiffer und Frau Brunhilde Alsbleben haben in den letzten Jahren die Aufgaben dieser ehrenamtlichen Tätigkeit mit großem Engagement wahrgenommen. Auf ihre Erfahrungen und Einsatzbereitschaft sollte nicht verzichtet werden.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen ist für die Wahl der Schiedspersonen zuständig.
Nach den Verfahrensgrundsätzen des § 56 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) werden Wahlen geheim mit Stimmzettel vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Stadtrates widerspricht.
Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.
Keine finanziellen Auswirkungen
Haushaltsjahr |
2020
/ 2021 / 2022 / 2023 / 2024 /2025 |
Produkt |
1.2.2.1.1.000 |
Sachkonto |
525100
– Haltung Fahrzeuge 526101
– Aus- und Fortbildung 543101
– Bürobedarf 543102
– Bücher /Fachliteratur / Gesetze 543106
– Dienstreisen 542901
– vermischte Ausgaben 544100
– Versicherungsaufwandsersatz für private Fahrzeuge Schiedsstelle |
Maßnahme |
|
Planansatz/Entwurf |
ca.
700,00 € / Jahr |
Gesamt |
ca.
700,00 € / Jahr |