Betreff
Rechtsangelegenheit
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hecklingen
hier: Einlegung von Rechtsmitteln gegen eine Kommunalaufsichtliche Entscheidung des Salzlandkreises
Vorlage
474/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, gegen den Bescheid des Salzlandkreises mit dem Aktenzeichen 10.15.1.05.02-2003/2021 keine Rechtsmittel einzulegen.         


In der Diskussion um den Neuerlass einer Friedhofsgebührensatzung hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen zuletzt im Rahmen der Sitzung am 21.09.2023 den Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hecklingen abgelehnt.

Hiergegen hat der Bürgermeister mit Schreiben vom 02.10.2023 der unterbliebenen Beschlussfassung insgesamt zum vierten Mal widersprochen und den Sachverhalt entsprechend der Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes der Kommunalaufsichtsbehörde des Salzlandkreises zur Entscheidung vorgelegt.

 

Im Ergebnis dessen ging mit Fax am 02.11.2023 und nachfolgend per Post am 06.11.2023 eine Anordnung des Salzlandkreises ein. Der Bescheid bildet die Anlage zur Beschlussvorlage.

 

In diesem wird die Stadt Hecklingen verpflichtet, eine neuerliche Gebührenkalkulation zu besorgen und zudem eine den gesetzlichen Vorgaben Rechnung tragende Friedhofsgebührensatzung spätestens bis zum 31.03.2024 in Kraft zu setzen.

 

Gegen diesen Bescheid des Salzlandkreises besteht bis zum 04.12.2023 die Möglichkeit des Widerspruches. Die Verwaltung sieht für einen erfolgreichen Widerspruch jedoch keine Argumentationsansätze und rät deshalb ausdrücklich von der Einlegung von Rechtsmitteln ab.

 

Wird der Empfehlung der Verwaltung nicht gefolgt, könnte ein möglicher Beschlusstext wie folgt lauten:

 

„Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt gegen den Bescheid des Salzlandkreises mit dem Aktenzeichen 10.15.1.05.02-2003/2021 Rechtsmittel einzulegen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erhebung des Widerspruches beim Salzlandkreis fristgemäß vorzunehmen.“ 

 

Die Einlegung von Rechtsmitteln ist für den Fall, dass diese nicht erfolgreich sind, mit Verfahrenskosten verbunden, die dann durch die Stadt Hecklingen zu tragen wären.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Kommunalaufsichtliche Entscheidung 10.15.05.02-2003/2021 vom 02.11.2023