Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Hecklingen für ehrenamtlich tätige Bürger in der als Anlage beigefügten Fassung rückwirkend ab 01.01.2020.
Die Kommunalwahlen zum Stadtrat fanden am 26.05.2019 statt. Gemäß § 35
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat, wer ein
Ehrenamt oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, Anspruch auf Ersatz
seiner Auslagen.
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat mit Beschluss Nr.038/14-SR in
seiner Sitzung am 14.10.2014 die Entschädigungssatzung der Stadt Hecklingen
beschlossen. Gemäß Beanstandungen der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises
erfolgte eine geänderte Beschlussfassung zur Satzung per Beschluss Nr.
088/15-SR- am 12.05.2015. Diese basierte auf dem Runderlass des Ministeriums
für Inneres und Sport vom 16. Juni 2014 (MBl. LSA S. 264), welcher mit Ablauf
des 30. Juni 2019 außer Kraft trat. Am 1. Juli 2019 trat stattdessen die
Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen
(Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) in Kraft.
Auf Grund dessen erhielten wir von der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises
per E-Mail die Rundverfügung Nr.20/19 vom 27.06.2019 in Bezug auf die
Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen.
Auf Grundlage dessen, wurde seitens der Verwaltung die
Entschädigungssatzung der Stadt Hecklingen überarbeitet.
Gemäß § 15 KomEVO können die bisher geltenden Regelungen bis
einschließlich 31.12.2019 weitergewährt werden.
Die Verwaltung schlägt demnach vor, die neue Satzung mit Wirkung ab dem
01.01.2020 Inkraft zu setzen.
Keine finanziellen Auswirkungen
Haushaltsjahr |
2020 |
Produkt |
111.12.000 |
Sachkonto |
54
21 00 |
Maßnahme |
Entschädigung
ehrenamtlich Tätiger (politische Gremien) |
Planansatz/Entwurf |
77.000
€ |
Gesamt |
ca.
77.000 € |
Haushaltsjahr |
2020 |
Produkt |
126.11.000 |
Sachkonto |
54
21 00 |
Maßnahme |
Entschädigung
ehrenamtlich Tätiger (Feuerwehr) |
Planansatz/Entwurf |
22.000
€ |
Gesamt |
ca.
22.000 € |
Entschädigungssatzung 2020 – Stand 09.01.2020