Betreff
Entschädigungssatzung der Stadt Hecklingen für ehrenamtlich tätige Bürger
Vorlage
065/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Hecklingen für ehrenamtlich tätige Bürger in der als Anlage beigefügten Fassung rückwirkend ab 01.01.2020.         


Die Kommunalwahlen zum Stadtrat fanden am 26.05.2019 statt. Gemäß § 35 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat, wer ein Ehrenamt oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen.

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hat mit Beschluss Nr.038/14-SR in seiner Sitzung am 14.10.2014 die Entschädigungssatzung der Stadt Hecklingen beschlossen. Gemäß Beanstandungen der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises erfolgte eine geänderte Beschlussfassung zur Satzung per Beschluss Nr. 088/15-SR- am 12.05.2015. Diese basierte auf dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 16. Juni 2014 (MBl. LSA S. 264), welcher mit Ablauf des 30. Juni 2019 außer Kraft trat. Am 1. Juli 2019 trat stattdessen die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) in Kraft. 

 

Auf Grund dessen erhielten wir von der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises per E-Mail die Rundverfügung Nr.20/19 vom 27.06.2019 in Bezug auf die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen.

Auf Grundlage dessen, wurde seitens der Verwaltung die Entschädigungssatzung der Stadt Hecklingen überarbeitet.

 

Gemäß § 15 KomEVO können die bisher geltenden Regelungen bis einschließlich 31.12.2019 weitergewährt werden.

Die Verwaltung schlägt demnach vor, die neue Satzung mit Wirkung ab dem 01.01.2020 Inkraft zu setzen.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2020

Produkt

111.12.000

Sachkonto

54 21 00

Maßnahme

Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (politische Gremien)

Planansatz/Entwurf

77.000 €

Gesamt

ca. 77.000 €

 

 

 

Haushaltsjahr

2020

Produkt

126.11.000

Sachkonto

54 21 00

Maßnahme

Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Feuerwehr)

Planansatz/Entwurf

22.000 €

Gesamt

ca. 22.000 €

 


Entschädigungssatzung 2020 – Stand 09.01.2020