Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Stadtbetriebes "Sankt Georg" Hecklingen
Vorlage
069/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

1.         Der Stadtrat nimmt den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und des Salzlandkreises (Anlage 1) zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2016 des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ (Anlage 2) fest.

2.         Der Verlust in Höhe von 64.044,94 € ist wie folgt zu behandeln:

            * auf neue Rechnung vorzutragen

3.         Die Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2016 entlastet.      


Gemäß dem Gesetz über kommunale Eigenbetriebe und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt ist der Jahresabschluss durch den Stadtrat festzustellen. Der Jahresabschluss 2016 des Stadtbetriebes wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG Leipzig geprüft.

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsamtes des Salzlandkreises liegen vor.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über die Jahresabschlussprüfung wurden durch den Betriebsausschuss vorberaten.

 

Im Ergebnis der Vorberatung wird vorgeschlagen:

 

            1. das Ergebnis des Jahresabschlusses zu bestätigen

            2. den Verlust in Höhe von 64.044,94 € wie folgt zu behandeln:

                * auf neue Rechnung vorzutragen

            3. die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2016 zu entlasten.

           

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

           

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Jahresabschluss 2016