Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1. Der Stadtrat nimmt den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und des Salzlandkreises (Anlage 1) zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2016 des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ (Anlage 2) fest.
2. Der Verlust in Höhe von 64.044,94 € ist wie folgt zu behandeln:
* auf neue Rechnung vorzutragen
3. Die Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2016 entlastet.
Gemäß dem Gesetz über kommunale Eigenbetriebe und zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt ist der
Jahresabschluss durch den Stadtrat festzustellen. Der Jahresabschluss 2016 des
Stadtbetriebes wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG
Leipzig geprüft.
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und des
Rechnungsprüfungsamtes des Salzlandkreises liegen vor.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über die
Jahresabschlussprüfung wurden durch den Betriebsausschuss vorberaten.
Im Ergebnis der Vorberatung wird vorgeschlagen:
1. das Ergebnis des
Jahresabschlusses zu bestätigen
2. den Verlust in Höhe von 64.044,94
€ wie folgt zu behandeln:
* auf neue Rechnung vorzutragen
3. die Betriebsleitung für das
Wirtschaftsjahr 2016 zu entlasten.
Jahresabschluss 2016