Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans OT Cochstedt/Schneidlingen
hier: Beschluss über die Abwägung der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Vorlage
479/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 (2), § 3 (1) und § 4 (1) Bau GB zum Vorentwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Cochstedt/Schneidlingen vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen geprüft. Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
  2. Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 16) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
  3. Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird beauftragt, den Verfahrensbeteiligten vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

               


Mit Beschluss 308/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Aufstellung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen beschlossen.

 

Der Vorentwurf wurde mit Beschluss 418/23 vom 11.05.2023 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.

 

Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum Vorentwurf) haben vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 öffentlich im Fachbereich Bauwesen der Stadt Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Über die Auslegung wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33/23 vom 12.07.2023 des Salzlandkreises informiert. Die Unterlagen waren zudem über die Internetseite der Stadt Hecklingen abrufbar.

 

Zeitgleich zur so durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB erfolgte auch die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB.

 

Nach Ablauf der Auslegungs- und Beteiligungsfristen wurde durch das beauftragte Büro ein Abwägungsvorschlag erstellt, welcher dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Abwägungsbeschluss entsprechend des anliegenden Abwägungskataloges zu fassen.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Abwägungskatalog