Der Haupt-
und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen beschließt die Annahme der Sachspende
(Baum - Sommerlinde - und Pflanzung) in Höhe von 829,05 Euro von Frau
Hentschel.
Für die
Spende ist eine Spendenbescheinigung auszustellen.
Gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) darf die Gemeinde zur Erfüllung einzelner
Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von
Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen.
Die Einwerbung und die Entgegennahme des
Angebotes einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister.
Über die Annahme oder Vermittlung
entscheidet die Vertretung. In diesem Fall der Haupt- und Finanzausschuss.
Frau Hentschel spendete eine Sommerlinde
einschließlich Pflanzung für den OT Cochstedt in Höhe von 829,05 Euro.
Die Pflanzung erfolgte im Beisein der
Spenderin und Vertretern der Stadt am 16. 11. 2023 im OT Cochstedt, Am Weißen
Tor.
RG v. 21.11.2023