Betreff
Annahme einer Sachspende gem. § 99 Abs. 6 KVG LSA
Vorlage
484/23
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen beschließt die Annahme der Sachspende (Baum - Sommerlinde - und Pflanzung) in Höhe von 829,05 Euro von Frau Hentschel.

Für die Spende ist eine Spendenbescheinigung auszustellen.

 


Gemäß § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) darf die Gemeinde zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen.

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung. In diesem Fall der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Frau Hentschel spendete eine Sommerlinde einschließlich Pflanzung für den OT Cochstedt in Höhe von 829,05 Euro.

Die Pflanzung erfolgte im Beisein der Spenderin und Vertretern der Stadt am 16. 11. 2023 im OT Cochstedt, Am Weißen Tor.

 


× Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 


RG v. 21.11.2023