Betreff
Einlegung von Rechtsmitteln - Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017
hier Bescheid vom 07.12.2023 über die teilweise Rücknahme des Kreisumalgebescheides zur endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 vom 07.04.2017
Vorlage
487/24
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt gegen den Teilrücknahmebescheid des Salzlandkreises AZ 20322013/2017 vom 07.12.2023 – Posteingang 11.12.2023 – zur endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.276.544,00 EUR Rechtsmittel einzulegen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2017 in seiner Gestalt nach dem Teilrücknahmebescheid vom 07.12.2023 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzureichen.

 

Zudem ist der Rechtsbeistand der Stadt Hecklingen zu beauftragen, beim Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der anhängigen Nichtzulassungsbeschwerde auf das widersprüchliche Verhalten des Salzlandkreises hinzuweisen.

               


Mit Bescheid vom 07.12.2023 – Posteingang am 11.12.2023 – erging der Bescheid über die Teilweise Rücknahme des Kreisumlagebescheides vom 07. April 2017 zur endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017.

 

Im Tenor des Bescheides wird festgestellt, dass bei Anwendung der aktuell gültigen 2. Satzung zur Änderung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 des Salzlandkreises durch die Stadt Hecklingen insgesamt 100.518,00 € an Kreisumlage zu viel gezahlt wurden. Der endgültige Kreisumlagebescheid vom 07.04.2017 wird insoweit aufgehoben und die Summe soll der Stadt Hecklingen erstattet werden.

 

Es kommt dabei ein Umlagesatz von 45,07 v. H. auf Grundlage der derzeit gültigen Haushaltssatzung 2017 des Salzlandkreises zur Anwendung. Die endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2017 erfolgt gem. § 21 FAG LSA. Es gelten der zuletzt bekannt gemachte Umlagesatz für die Kreisumlage 2017 sowie die für das jeweilige Haushaltsjahr maßgebenden Umlagegrundlagen – Hier: Steuerkraftmesszahl vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt und die Schlüsselzuweisung für 2016.

 

Zeitgleich läuft ein Beschwerdeverfahren des Landkreises gegen die Nichtzulassung der Revision im Rechtsstreit zur Kreisumlagefestsetzung für das Haushaltsjahr 2017 auf Grundlage der 1. Änderungssatzung zur Haushaltssatzung des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2017.

 

Durch die 2. Änderungssatzung bringt der Salzlandkreis nach Auffassung des Rechtsbeistandes der Stadt Hecklingen klar zum Ausdruck, dass er im Verfahren um eine Festsetzung der Kreisumlage nach der 1. Änderungssatzung kein Rechtsschutzinteresse mehr verfolgt. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist derzeit jedoch nach wie vor verfahrensanhängig beim Bundesverwaltungsgericht.

 

Der Stadtrat wird gebeten, sich dahingehend zu positionieren, ob der gegenständliche Teilrücknahmebescheid (Anlage zur Beschlussvorlage) durch Einlegung von Rechtsmitteln gerichtlich angefochten werden soll.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

61111000 Steuern, allgem. Umlagen, allgem. Zuweisungen

Sachkonto

737200

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

2.276.544,00 EUR

 

 


Teilaufhebungsbescheid zum Kreisumlagebescheid für das Haushaltsjahr 2017 vom 07.12.2023