Betreff
Einlegung von Rechtsmitteln - Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024
hier Bescheid vom 06.12.2023 über die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
488/24
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt gegen den Bescheid des Salzlandkreises AZ 20322013/2024 vom 06.12.2023 – Posteingang 08.12.2023 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 2.808.581,00 EUR Rechtsmittel einzulegen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2024 vom 06.12.2023 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzureichen.

               


Mit Bescheid vom 07.12.2023 – Posteingang am 11.12.2023 – erging der Bescheid über die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024.

 

Im Tenor des Bescheides wird eine durch die Stadt zu leistende Kreisumlage in Höhe von 2.808.581,00 EUR festgesetzt.

 

Es kommt dabei der Umlagesatz von 43,45 v. H. aus der derzeit gültigen Haushaltssatzung 2023 des Salzlandkreises zur Anwendung.

 

Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt gem. § 21 FAG LSA. Es gelten der zuletzt bekannt gemachte Umlagesatz für die Kreisumlage 2023 sowie die für das jeweilige Haushaltsjahr maßgebenden Umlagegrundlagen – Hier: Steuerkraftmesszahl vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt und die Schlüsselzuweisung für 2023.

 

Der Festsetzungsbescheid ist als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Stadtrat wird gebeten, sich dahingehend zu positionieren, ob der Festsetzungsbescheid durch Einlegung von Rechtsmitteln gerichtlich angefochten werden soll.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2024

Produkt

61111000 Steuern, allgem. Umlagen, allgem. Zuweisungen

Sachkonto

737200

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

2.808.581,00 EUR

 

 


Festsetzungsbescheid AZ 20322013/2024