hier Bescheid vom 06.12.2023 über die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt gegen den Bescheid des Salzlandkreises AZ 20322013/2024 vom 06.12.2023 – Posteingang 08.12.2023 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 2.808.581,00 EUR Rechtsmittel einzulegen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2024 vom 06.12.2023 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzureichen.
Mit Bescheid vom 07.12.2023 – Posteingang am 11.12.2023 – erging der
Bescheid über die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr
2024.
Im Tenor des Bescheides wird eine durch die Stadt zu leistende
Kreisumlage in Höhe von 2.808.581,00 EUR festgesetzt.
Es kommt dabei der Umlagesatz von 43,45 v. H. aus der derzeit gültigen
Haushaltssatzung 2023 des Salzlandkreises zur Anwendung.
Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt gem. § 21 FAG LSA. Es gelten der
zuletzt bekannt gemachte Umlagesatz für die Kreisumlage 2023 sowie die für das
jeweilige Haushaltsjahr maßgebenden Umlagegrundlagen – Hier:
Steuerkraftmesszahl vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt und die
Schlüsselzuweisung für 2023.
Der Festsetzungsbescheid ist als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt.
Der Stadtrat wird gebeten, sich dahingehend zu positionieren, ob der
Festsetzungsbescheid durch Einlegung von Rechtsmitteln gerichtlich angefochten
werden soll.
Festsetzungsbescheid AZ 20322013/2024