Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt zur Rechtsicherheit die Beschlussfassung der Beschlüsse 479/23, 480/23, 481/23 und 482/23 aus der Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2023, welche als Anlage mit Ihren Abstimmungsergebnissen beigefügt sind.
In Bezug auf die ordnungsgemäße Einberufung der Stadtratssitzung am
12.12.2023 gab es Unstimmigkeiten.
Die Sitzung wurde trotz Diskussionen zur ordnungsgemäßen Ladung der
Mitglieder durchgeführt.
Am 10.01.2024 fand hierzu ein Gespräch bei der Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises statt, an welchem Herr Mahrholdt und Frau Muschalle-Höllbach
teilnahmen.
Aufgrund der getätigten Aussagen ist nicht eindeutig feststellbar, ob die
ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit der Vertretung gem. § 55 Abs,1
Satz 1 und Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) vorliegt.
Aufgrund dessen wird von einer generellen Beanstandung der Beschlüsse
derzeit abgesehen; ein kommunalrechtliches Einschreiten wird aber ausdrücklich
vorbehalten. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird ausdrücklich empfohlen, in
der nächsten Ratssitzung einen „Bestätigungsbeschluss“ zu den Beschlüssen der
Ratssitzung vom 12.12.2023 von der Vertretung einzuholen.
In der Sitzung am 12.12.2023 entschied die Vertretung über folgende
Beschlüsse, welche auch als Anlagen beigefügt sind:
Nr. 479/23 Bauleitplanung
der Stadt Hecklingen – 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans
OT Cochstedt/Schneidlingen
hier: Beschluss über die Abwägung der zum
Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Träger
öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Nr.480/23 Bauleitplanung der
Stadt Hecklingen – Vorhabenbezogener Be
bauungsplan
„Solarpark Cochstedt“ nebst Vorhaben- und Erschließungsplan
hier: Beschluss über die Abwägung der zum
Vorentwurf
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange
und Nachbargemeinden
Nr. 481/23 Bauleitplanung
der Stadt Hecklingen – Entwurf zur 2.
Teiländerung
des Teilflächennutzungsplans
Cochstedt/Schneidlingen
hier:
Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 (2) BauGB sowie über die
Beteiligung der Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Nr. 482/23 Bauleitplanung
der Stadt Hecklingen – Entwurf zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Cochstedt“
hier:
Billigung des Entwurfs und Beschluss über die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie über die
Beteiligung der Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Beschluss-Nr. 479/23
Beschluss-Nr. 480/23
Beschluss-Nr. 481/23
Beschluss-Nr. 482/23