Betreff
Bestätigungsbeschluss zu den öffentlichen Beschlüssen der Ratssitzung vom 12.12.2023
Vorlage
502/24
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt zur Rechtsicherheit die Beschlussfassung der Beschlüsse 479/23, 480/23, 481/23 und 482/23 aus der Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2023, welche als Anlage mit Ihren Abstimmungsergebnissen beigefügt sind.

 


In Bezug auf die ordnungsgemäße Einberufung der Stadtratssitzung am 12.12.2023 gab es Unstimmigkeiten.

Die Sitzung wurde trotz Diskussionen zur ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder durchgeführt.

Am 10.01.2024 fand hierzu ein Gespräch bei der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises statt, an welchem Herr Mahrholdt und Frau Muschalle-Höllbach teilnahmen.

Aufgrund der getätigten Aussagen ist nicht eindeutig feststellbar, ob die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit der Vertretung gem. § 55 Abs,1 Satz 1 und Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) vorliegt.

Aufgrund dessen wird von einer generellen Beanstandung der Beschlüsse derzeit abgesehen; ein kommunalrechtliches Einschreiten wird aber ausdrücklich vorbehalten. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird ausdrücklich empfohlen, in der nächsten Ratssitzung einen „Bestätigungsbeschluss“ zu den Beschlüssen der Ratssitzung vom 12.12.2023 von der Vertretung einzuholen.

 

In der Sitzung am 12.12.2023 entschied die Vertretung über folgende Beschlüsse, welche auch als Anlagen beigefügt sind:

Nr. 479/23                             Bauleitplanung der Stadt Hecklingen – 2. Teiländerung des    Teilflächennutzungsplans OT Cochstedt/Schneidlingen

      hier: Beschluss über die Abwägung der zum Vorentwurf einge­gangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

Nr.480/23                              Bauleitplanung der Stadt Hecklingen – Vorhabenbezogener Be­

                                                  bauungsplan „Solarpark Cochstedt“ nebst Vorhaben- und      Erschließungsplan

hier: Beschluss über die Abwägung der zum Vorentwurf
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

Nr. 481/23                             Bauleitplanung der Stadt Hecklingen – Entwurf zur 2.
                                                  Teiländerung des Teilflächennutzungsplans
                                     Cochstedt/Schneidlingen

                                                  hier: Billigung des Entwurfs und Beschluss über die    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie über             die Beteiligung der Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher        Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Nr. 482/23                             Bauleitplanung der Stadt Hecklingen – Entwurf zum
                                     Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Cochstedt“

                                                  hier: Billigung des Entwurfs und Beschluss über die
                                     Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie über die
                                     Beteiligung der Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher
                                     Belange gemäß § 4 (2) BauGB

 

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Beschluss-Nr. 479/23

Beschluss-Nr. 480/23

Beschluss-Nr. 481/23

Beschluss-Nr. 482/23