hier: Wechsel des Fördermittelprogramms und Finanzierungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt
- Der Beschluss 455/23 des Stadtrates der Stadt Hecklingen wird aufgehoben. Der auf vorstehenden Beschluss hin bei der Investitionsbank platzierte Fördermittelantrag zur Realisierung des Bauvorhabens Radwegebrücke Gänsefurth ist zurückzuziehen.
- Die Stadt Hecklingen
begehrt eine Förderung des Bauvorhabens im Rahmen des EFRE-Programm „Nachhaltige, multimodale
Mobilität“. Der Verwaltung wird aufgegeben, einen entsprechenden
Fördermittelantrag bei der zuständigen Stelle zu platzieren.
- die Durchführung der Maßnahme
„Erneuerung Radwegbrücke Gänsefurth“ in der vorläufigen Haushaltsführung,
entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das
Haushaltsjahr 2024 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme bzw. in
den Haushaltsjahren 2025 und 2026 als Fortsetzungsmaßnahme. Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf
ca. 922.000 EUR.
Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt
2024 verbindlich einzustellen:
Haushalt 2024 (Finanzplanung) sowie dessen
mittelfristige Finanzplanung für 2024:
Haushaltsjahr 2024
(Planjahr) -
Gesamtauszahlungen
60.000,00 EUR
Haushaltsjahr 2024
(Planjahr) -
Gesamteinzahlungen 0,00
EUR
(Fördermittel)
Mittelfristige Finanzplanung für 2025 -
Gesamtauszahlungen 600.000,00 EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2025 –
Gesamteinzahlungen 499.200,00
EUR
(Fördermittel)
Mittelfristige Finanzplanung für 2026 -
Gesamtauszahlungen 262.000,00
EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2026 –
Gesamteinzahlungen 198.110,91
EUR
(Fördermittel)
Die Eigenmittel in Höhe von circa
224.700 € sind aus der Investitionspauschale der Jahre 2024-2026 zu
decken.
Mit Beschluss 455/23 hat der Stadtrat der
Stadt Hecklingen beschlossen, zur Durchführung der Erneuerung der Radwegebrücke
Gänsefurth einen Fördermittelantrag bei der Investitionsbank zu platzieren. Im
Rahmen des Fördermittelprogramms waren Förderquoten zwischen 60 % und 90 %
möglich. Die Entscheidung über die Förderquote liegt beim Fördermittelgeber.
Im Rahmen der bisherigen Korrespondenz mit
dem Fördermittelgeber wurde mitgeteilt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die
Bewertung seitens der Investitionsbank eine Förderung der Gesamtmaßnahme nur
bis zur Mindestförderquote von 60 % begründen würde.
Hieraus würde sich nach der letzten
Kostenschätzung ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von ca. 368.800 € ergeben.
Die Verwaltung hat deshalb beim Ministerium
für Infrastruktur und Digitales hinsichtlich alternativer Fördermöglichkeiten
angefragt. Benannt wurden im Ergebnis des Austauschs zwei in Frage kommende
Programme.
Das durch das Land aufgesetzte Sonderprogramm
Stadt und Land wäre prinzipiell geeignet, um für das Vorhaben einen Antrag auf
Förderung zu platzieren. Dieses sei jedoch so überzeichnet, dass auch in diesem
Programm (wie auch von der IB) vor 2026 nicht mit einem positiven
Fördermittelbescheid zu rechnen sei.
Das EFRE-Programm „Nachhaltige, multimodale Mobilität“
kann auch einen Förderrahmen für das Bauvorhaben darstellen. Dieses reicht
EU-Fördermittel aus und eine Antragstellung ist jeweils bis zum Ende eines
Quartals möglich. Die Förderrichtlinie liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage
an. Neben den Baukosten sind auch Ausgaben für Planungsleistungen förderfähig.
Die Mehrwertsteuer ist dabei jedoch nicht förderfähig.
Konkret bedeutet dies:
Bei einem Kostenansatz von derzeit
922.000 € inklusive Planungsleistungen entfallen auf die Mehrwertsteuer
147.210,09 €. Vom Restbetrag (774.789,90 €) wären bis zu 90 %
förderfähig. Dies würde eine Fördersumme von 697.310,91 € bedeuten.
Somit müsste die Stadt Eigenmittel in Höhe
von 224.689,09 €.
Für den Fall eines positiven
Fördermittelbescheides soll möglichst noch in 2024 die Vergabereife der
Maßnahme hergestellt werden (reine Planungsleistung). Die Baudurchführung soll
möglichst in 2025 und 2026 realisiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass
ab Beginn der Bauleistung ein teilweiser Fördermittelabruf (nach Bautenstand)
möglich ist.
Ein Wechsel des Fördermittelprogramms
bedeutet aufgrund des Ausschlusses von parallelen Förderungen den Rückzug des
bereits platzierten Fördermittelantrags bei der Investitionsbank.
Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung zum
Wechsel des angesprochenen Fördermittelprogramms sowie über die Finanzierung
der Gesamtmaßnahme im Zuge der (derzeit) vorläufigen Haushaltsführung.
Förderrichtlinie