Betreff
Erneuerung Radwegbrücke Gänsefurth
hier: Wechsel des Fördermittelprogramms und Finanzierungsbeschluss - Klarstellung
Vorlage
511/24
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. Die Beschlüsse 360/22, 388/23 und 455/23 des Stadtrates der Stadt Hecklingen werden aufgehoben. Der auf den Beschluss 455/23 hin bei der Investitionsbank platzierte Fördermittelantrag zur Realisierung des Bauvorhabens Radwegebrücke Gänsefurth ist zurückzuziehen.
  2. Die Stadt Hecklingen begehrt eine Förderung des Bauvorhabens im Rahmen des EFRE-Programms „Nachhaltige, multimodale Mobilität“. Der Verwaltung wird aufgegeben, einen entsprechenden Fördermittelantrag bei der zuständigen Stelle zu platzieren.
  3. Die Durchführung der Maßnahme „Erneuerung Radwegbrücke Gänsefurth“ in der vorläufigen Haushaltsführung, ist entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2024 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme bzw. in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 als Fortsetzungsmaßnahme vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 922.000 EUR.

 

Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt 2024 verbindlich einzustellen:

 

Haushalt 2024 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige Finanzplanung für 2024:

 

Haushaltsjahr 2024 (Planjahr)           - Gesamtauszahlungen                        60.000,00 EUR

Haushaltsjahr 2024 (Planjahr)           - Gesamteinzahlungen                                    0,00 EUR

(Fördermittel)

 

Mittelfristige Finanzplanung für 2025 - Gesamtauszahlungen                  600.000,00 EUR

Mittelfristige Finanzplanung für 2025 – Gesamteinzahlungen                 594.000,00 EUR

(Fördermittel)

 

Mittelfristige Finanzplanung für 2026 - Gesamtauszahlungen                  262.000,00 EUR

Mittelfristige Finanzplanung für 2026 – Gesamteinzahlungen                 235.800,00 EUR

(Fördermittel)

 

Die Eigenmittel in Höhe von circa 92.200,00 € sind aus der Investitionspauschale der Jahre 2024-2026 zu decken.

               


Mit Beschluss 455/23 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, zur Durchführung der Erneuerung der Radwegebrücke Gänsefurth einen Fördermittelantrag bei der Investitionsbank zu platzieren. Im Rahmen des Fördermittelprogramms waren Förderquoten zwischen 60 % und 90 % möglich. Die Entscheidung über die Förderquote liegt beim Fördermittelgeber.

Im Rahmen der bisherigen Korrespondenz mit dem Fördermittelgeber wurde mitgeteilt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Bewertung seitens der Investitionsbank eine Förderung der Gesamtmaßnahme nur bis zur Mindestförderquote von 60 % begründen würde.

Hieraus würde sich nach der letzten Kostenschätzung ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von ca. 368.800 € ergeben.

Die Verwaltung hat deshalb beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales hinsichtlich alternativer Fördermöglichkeiten angefragt. Benannt wurden im Ergebnis des Austauschs zwei in Frage kommende Programme.

Das durch das Land aufgesetzte Sonderprogramm Stadt und Land wäre prinzipiell geeignet, um für das Vorhaben einen Antrag auf Förderung zu platzieren. Dieses sei jedoch so überzeichnet, dass auch in diesem Programm (wie auch von der IB) vor 2026 nicht mit einem positiven Fördermittelbescheid zu rechnen sei.

Das EFRE-Programm „Nachhaltige, multimodale Mobilität“ kann auch einen Förderrahmen für das Bauvorhaben darstellen. Dieses reicht EU-Fördermittel aus und eine Antragstellung ist jeweils bis zum Ende eines Quartals möglich. Die Förderrichtlinie liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage an. Neben den Baukosten sind auch Ausgaben für Planungsleistungen förderfähig.

Im Stadtrat am 15.01.2024 wurde die Vorlage mit dem Auftrag der Alternativensuche nicht beschlossen.

Mit Bezug zur Vorlage gab es mit Mail vom 26.02.2024 eine Rückmeldung des Salzlandkreises hinsichtlich der Fördermöglichkeit der Mehrwertsteuer.

Entgegen der bisherigen Darstellung ist auch die Mehrwertsteuer förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen ist lediglich die erstattungsfähige Mehrwertsteuer (2.3 der Förderrichtlinie). Da die Stadt Hecklingen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, greift diese Regelung entgegen der bisherigen Lesart nicht.

Konkret bedeutet dies:

Der Kostenansatz von derzeit 922.000 € inklusive Planungsleistungen wäre mit bis zu 90 % förderfähig. Dies würde eine Fördersumme von 829.800 € bedeuten.

Somit müsste die Stadt Eigenmittel in Höhe von 92.200 € aufbringen.

Für den Fall eines positiven Fördermittelbescheides soll möglichst noch in 2024 die Vergabereife der Maßnahme hergestellt werden (reine Planungsleistung). Die Baudurchführung soll möglichst in 2025 und 2026 realisiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass ab Beginn der Bauleistung ein teilweiser Fördermittelabruf (nach Bautenstand) möglich ist.

Ein Wechsel des Fördermittelprogramms bedeutet aufgrund des Ausschlusses von parallelen Förderungen den Rückzug des bereits platzierten Fördermittelantrags bei der Investitionsbank. Die bisher gefassten Beschlüsse wären in diesem Zusammenhang aufzuheben.

Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung zum Wechsel des angesprochenen Fördermittelprogramms sowie über die Finanzierung der Gesamtmaßnahme im Zuge der derzeit vorläufigen Haushaltsführung.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2024 – 2026

Produkt

54111000

Sachkonto

096200

Maßnahme

Erneuerung Radwegebrücke Gänsefurth

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

922.000 €

 

 


1 - Förderrichtlinie