Betreff
Annahme einer Förderung für den Bolzplatz der Grundschule Hecklingen gem. § 99 Abs. 6 KVG LSA
Vorlage
515/24
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen stimmt der Annahme einer Förderung für den Bolzplatz der Grundschule Hecklingen von der Sparkassenstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt in Höhe von 7.500 € zu.


Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich zur Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen.

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung und Vermittlung entscheidet die Vertretung. Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss über die Annahme einer Spende über 500 € bis 50.000 € der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.

 

Die Stadt Hecklingen erhält eine Spende in Höhe von 7.500 € für die Erneuerung des Bolzplatzes der Grundschule Hecklingen von der Sparkassenstiftung der ehemaligen KSK Aschersleben-Staßfurt. Die Bereitstellung der bewilligten Mittel erfolgt gemäß Punkt 5 der „Vergabegrundsätze der Sparkassenstiftung“, aber nach Erfüllung vorgenannter Auflagen: 80 % des bewilligten Betrages werden nach formlos erfolgter Anforderung bei Bedarf, die restlichen 20 % nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der entsprechenden Abrechnung auf das Konto der Stadt Hecklingen überwiesen.          

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

           

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Schreiben der Sparkassenstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt vom 23.02.2024, Posteingang 27.02.2024.