Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen stimmt der Annahme einer Förderung für den Bolzplatz der Grundschule Hecklingen von der Sparkassenstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt in Höhe von 7.500 € zu.
Gemäß § 99 Abs. 6
KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich zur Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA
beteiligen.
Die Einwerbung und
die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung und Vermittlung entscheidet die
Vertretung. Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss über die
Annahme einer Spende über 500 € bis 50.000 € der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.
Die Stadt Hecklingen
erhält eine Spende in Höhe von 7.500 € für die Erneuerung des Bolzplatzes der
Grundschule Hecklingen von der Sparkassenstiftung der ehemaligen KSK
Aschersleben-Staßfurt. Die Bereitstellung der bewilligten Mittel erfolgt gemäß
Punkt 5 der „Vergabegrundsätze der Sparkassenstiftung“, aber nach Erfüllung
vorgenannter Auflagen: 80 % des bewilligten Betrages werden nach formlos
erfolgter Anforderung bei Bedarf, die restlichen 20 % nach Abschluss der
Maßnahme gegen Vorlage der entsprechenden Abrechnung auf das Konto der Stadt
Hecklingen überwiesen.
Schreiben der Sparkassenstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt vom 23.02.2024, Posteingang 27.02.2024.