Betreff
Abschluss einer OD-Vereinbarung zur Gemeinsachftsmaßnahme mit dem Salzlandkreis -Bahnhofstraße Groß Börnecke (K1302)
Vorlage
521/24
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt den Abschluss der Ortsdurchfahrtsvereinbarung mit dem Salzlandkreis entsprechend der Anlagen 1 bis 3 zu dieser Beschlussvorlage. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme und auch der Erneuerung von drei Grabendurchlässen nördlich der Straße fest und beschließt deren Ausführung.

Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf für 2024 entsprechend einzustellen und aus der Investitionspauschale für 2024 zu decken.

               


Der Salzlandkreis beabsichtigt die Durchführung einer Baumaßnahme an der K 1302 in Groß Börnecke (Bahnhofstraße) zur Reparatur der Fahrbahnoberfläche im Bereich entsprechend des Lageplanes in Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage.

Da es sich bei der Straße um eine Kreisstraße handelt, ist die Stadt Hecklingen Straßenbaulastträger der Nebenanlagen.

 

Um die Maßnahme fachgerecht durchführen zu können, muss die Bordanlage erneuert und der im Baubereich vorhandene Gehweg angehoben werden.

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme durchgeführt werden. Die Aufgaben und Kosten werden in solchen Fällen durch Ortsdurchfahrtsvereinbarungen zugewiesen und verteilt. Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage bildet den Entwurf der Ortsdurchfahrtsvereinbarung. Die Anlagen 2 und 3 zur Beschlussvorlage bilden die Anlagen zum Entwurf.

 

Im Zuge der Vorbereitung wurde an den Graben-Durchlässen in Verantwortung der Stadt Hecklingen nördlich des Straßenkörpers Kamerabefahrungen durchgeführt, um den Zustand zu ermitteln. Im Ergebnis dieser Befahrung wird an 3 der Durchlässe Handlungsnotwendigkeit gesehen. Gegebenenfalls kann die Instandsetzung der Durchlässe auch im Rahmen der Baumaßnahme durchgeführt werden. Die Kostenschätzung hierzu bildet Anlage 4 zur Beschlussvorlage.

 

Insofern die Kostenschätzungen zutreffen, bedeutet dies einen Mindestkostenanteil der Stadt Hecklingen in Höhe von circa 95.000 €.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2024

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

Gemeinschaftsmaßnahme K 1302

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

ca. 95.000 €

 

 


1 – Ortsdurchfahrtsvereinbarung

2 – Lageplan

3 – Kostenschätzung Gehweg

4 – Kostenschätzung Durchlässe