Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans OT Cochstedt/Schneidlingen
hier: Beschluss über die Abwägung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Vorlage
528/24
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der  2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen, Planungsstand Oktober 2023 vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Nachbargemeinden, der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen geprüft.

 

Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

 

Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 17) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Verfahrensbeteiligten vom Ergebnis der Abwägung unter Angaben der Gründe Kenntnis zu geben.

               


Mit Beschluss 308/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Aufstellung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen beschlossen.

 

Der Entwurf wurde mit Beschluss 481/23 vom 12.12.2023 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.

 

Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum Entwurf) haben vom 22.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024 öffentlich im Fachbereich Bauwesen der Stadt Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Über die Auslegung wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 08/24 vom 21.02.2024 des Salzlandkreises informiert. Die Unterlagen waren zudem über die Internetseite der Stadt Hecklingen abrufbar.

 

Zeitgleich zur so durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB erfolgte auch die Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

 

Nach Ablauf der Auslegungs- und Beteiligungsfristen wurde durch das beauftragte Büro ein Abwägungsvorschlag erstellt, welcher dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Abwägungsbeschluss entsprechend des anliegenden Abwägungskataloges zu fassen.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Abwägungskatalog (Seite 1 bis 17)