Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Cochstedt/Schneidlingen entsprechend der Anlagen zur Beschlussvorlage.
Die Begründung einschließlich des
Umweltberichtes und des Artenschutzrechtliche Fachbeitrages werden gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Cochstedt/Schneidlingen gem. § 6 Abs. 5 BauGB einzuholen und in der Folge öffentlich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Cochstedt/Schneidlingen wirksam.
Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie einer zusammenfassenden Erklärung (gemäß § 6a Abs. 1 BauGB) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen in das gemeindliche Internet-Portal der Stadt Hecklingen eingestellt.
Mit Beschluss 308/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die
Aufstellung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans OT
Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen beschlossen.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt des Salzlandkreises Nr. 09/22 vom
23.02.2022 bekannt gemacht.
Der Vorentwurf wurde mit Beschluss 418/23 vom 11.05.2023 gebilligt und
dessen öffentliche Auslegung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt. Diese erfolgte vom
24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2024. Die dabei eingegangenen
Stellungnahmen wurden mit Beschluss Nr. 479/23 abgewogen. Die Billigung des
Entwurfs erfolgte mit Beschluss 481/23.
Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum
Entwurf) haben vom 22.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024 öffentlich im
Fachbereich Bauwesen der Stadt Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Über die Auslegung wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
08/24 vom 21.02.2024 des Salzlandkreises informiert. Die Unterlagen waren zudem
über die Internetseite der Stadt Hecklingen abrufbar.
Zeitgleich zur so durchgeführten Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB erfolgte auch die
Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (2) BauGB.
Die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen sind Beschlussgegenstand der
Beschlussvorlage 528/24.
Unter Einbeziehung der Abwägungsempfehlung
wurden Planzeichnung und Begründung gefertigt, welche als Anlage zur
Beschlussvorlage beigefügt sind. Insofern der Rat dieser Fassung folgen kann,
wird gebeten, den Beschluss der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes
Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen vorzunehmen.
Genehmigungsfassung der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Cochstedt/Schneidlingen bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich des Umweltberichtes und des Artenschutzrechtliche Fachbeitrages.