hier: Beschluss über die Abwägung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Cochstedt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Oktober 2023 nebst dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Oktober 2023, vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Nachbargemeinden, der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen geprüft.
Die Ergebnisse
der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden entsprechen dem
Abwägungskatalog als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 26) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird beauftragt, den Verfahrensbeteiligten vom Ergebnis der Abwägung unter Angaben der Gründe Kenntnis zu geben.
Mit Beschluss 309/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Cochstedt“ der
Stadt Hecklingen beschlossen.
Der Entwurf nebst Vorhaben- und Erschließungsplan wurde mit Beschluss
482/23 vom 11.05.2023 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.
Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum
Entwurf nebst Vorhaben- und Erschließungsplan) haben vom 22.02.2024 bis
einschließlich 25.03.2024 öffentlich im Fachbereich Bauwesen der Stadt
Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Über die Auslegung wurde durch
öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 08/24 vom 21.02.2024 des
Salzlandkreises informiert. Die Unterlagen waren zudem über die Internetseite
der Stadt Hecklingen abrufbar.
Zeitgleich zur so durchgeführten Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB erfolgte auch die Beteiligung der
Nachbargemeinden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2)
BauGB.
Nach Ablauf der Auslegungs- und Beteiligungsfristen
wurde durch das beauftragte Büro ein Abwägungsvorschlag erstellt, welcher
dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.
Die
Verwaltung empfiehlt, den Abwägungsbeschluss entsprechend des anliegenden
Abwägungskataloges zu fassen.
Abwägungskatalog (Seite 1 bis 26)