Betreff
Bauleitplanung der Stadt Hecklingen - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Cochstedt" nebst Vorhaben- und Erschließungsplan
hier: Beschluss über die Abwägung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
Vorlage
530/24
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Cochstedt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Oktober 2023 nebst dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Oktober 2023, vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Nachbargemeinden, der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen geprüft.

 

Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

 

Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 26) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird beauftragt, den Verfahrensbeteiligten vom Ergebnis der Abwägung unter Angaben der Gründe Kenntnis zu geben.

               


Mit Beschluss 309/22 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Cochstedt“ der Stadt Hecklingen beschlossen.

 

Der Entwurf nebst Vorhaben- und Erschließungsplan wurde mit Beschluss 482/23 vom 11.05.2023 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.

 

Die Unterlagen (Planzeichnung und Begründung nebst Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Billigungsbeschluss zum Entwurf nebst Vorhaben- und Erschließungsplan) haben vom 22.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024 öffentlich im Fachbereich Bauwesen der Stadt Hecklingen zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Über die Auslegung wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 08/24 vom 21.02.2024 des Salzlandkreises informiert. Die Unterlagen waren zudem über die Internetseite der Stadt Hecklingen abrufbar.

 

Zeitgleich zur so durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB erfolgte auch die Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

 

Nach Ablauf der Auslegungs- und Beteiligungsfristen wurde durch das beauftragte Büro ein Abwägungsvorschlag erstellt, welcher dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Abwägungsbeschluss entsprechend des anliegenden Abwägungskataloges zu fassen.

               

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Abwägungskatalog (Seite 1 bis 26)