Betreff
1. Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung im Gebiet des Flughafens
Vorlage
079/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

  1. den 3-jährigen Kalkulationszeitraum für die Schmutzwassergebühr Flughafen OT 

Cochstedt 2020 – 2022

  1. die 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens OT Cochstedt auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation 2020 -2022

 


Mit Beschluss-Nr. 296/16 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens, OT Cochstedt auf der Grundlage der Kalkulation 2017-2019 beschlossen.

 

Gemäß § 5 Abs. 2b) KAG LSA sind Kostenüber- bzw. -unterdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen.

Der WAZV “Bode-Wipper”         hat die Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserbeseitigung - Einzugsgebiet Flughafen – OT Cochstedt bezogen auf den Kalkulationszeitraum 2020 – 2022, unter Berücksichtigung der Nachkalkulation für den Zeitraum 2017 – 2019 erarbeitet.

 

Im Ergebnis der Gebührenkalkulation wurde eine mengenabhängige Schmutzwassergebühr von 4,95 Euro/m³, bei gleichbleibender Grundgebühr (für Abnehmer im Gebiet des Flughafens) ermittelt.

 

Weitere Erläuterungen werden mündlich gegeben.

 

Dem Beschluss ist als Anlage die 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens OT Cochstedt und die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 beigefügt.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Anlage 1 - Gebührenkalkulation der Schmutzwasserentsorgung der Stadt Hecklingen  

                 Gebiet Flughafen OT Cochstedt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 –

                 31.12.2022        

Anlage 2 - 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale

                 Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen OT Cochstedt – Bereich

                 Flughafen