Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- den 3-jährigen Kalkulationszeitraum für die Schmutzwassergebühr Flughafen OT
Cochstedt 2020 – 2022
- die 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens OT Cochstedt auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation 2020 -2022
Mit Beschluss-Nr. 296/16 hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen in seiner
Sitzung am 13.12.2016 die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens, OT
Cochstedt auf der Grundlage der Kalkulation 2017-2019 beschlossen.
Gemäß § 5 Abs. 2b) KAG LSA sind Kostenüber- bzw. -unterdeckungen
innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen.
Der WAZV “Bode-Wipper” hat
die Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserbeseitigung - Einzugsgebiet Flughafen
– OT Cochstedt bezogen auf den Kalkulationszeitraum 2020 – 2022, unter
Berücksichtigung der Nachkalkulation für den Zeitraum 2017 – 2019 erarbeitet.
Im Ergebnis der Gebührenkalkulation wurde eine mengenabhängige Schmutzwassergebühr von 4,95 Euro/m³, bei gleichbleibender Grundgebühr (für Abnehmer im Gebiet des Flughafens) ermittelt.
Weitere Erläuterungen werden mündlich gegeben.
Dem Beschluss ist als Anlage die 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen im Gebiet des Flughafens OT Cochstedt und die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 beigefügt.
Anlage 1 - Gebührenkalkulation der Schmutzwasserentsorgung der Stadt Hecklingen
Gebiet Flughafen OT Cochstedt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 –
31.12.2022
Anlage 2 - 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Hecklingen OT Cochstedt – Bereich
Flughafen