Betreff
Annahme einer Spende für die Turnhalle in Schneidlingen in Höhe von 1.034,96 € vom SV Fortuna Schneidlingen
Vorlage
081/20
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen stimmt der Annahme einer Spende für die Turnhalle Schneidlingen in Höhe von 1.034,96 Euro von der SV Fortuna Schneidlingen, 39444 Hecklingen zu.

 

 


Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen, muss die Annahme einer Spende über 500 € bis 50.000 € der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden.

 

Die Stadt Hecklingen hat eine Geldspende von SV Fortuna Schneidlingen in Höhe von 1.034,96 für die Turnhalle Schneidlingen erhalten. öhe

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


keine