Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen stimmt der Annahme einer Spende für die Schulhofsanierung der Grundschule Hecklingen in Höhe von 1.000 Euro von der WTE Betriebsgesellschaft mbH Hecklingen zu.
Gemäß § 99 Abs.6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner
Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an die Erfüllung von
Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme des
Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung. Entsprechend der
Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss die Annahme einer Spende über 500 Euro
bis 50.000 Euro der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden
Die Stadt Hecklingen hat eine Geldspende von der WTE Betriebsgesellschaft mbH Hecklingen in Höhe von 1.000 Euro für die Schulhofsanierung der Grundschule Hecklingen erhalten.