Betreff
Annahme einer Spende für die Schulhofsanierung der Grundschule Hecklingen in Höhe von 1.000,00 Euro von der Firma WTE Betriebsgesellschaft
Vorlage
082/20
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hecklingen stimmt der Annahme einer Spende für die Schulhofsanierung der Grundschule Hecklingen in Höhe von 1.000 Euro von der WTE Betriebsgesellschaft mbH Hecklingen zu.            


Gemäß § 99 Abs.6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an die Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung. Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen muss die Annahme einer Spende über 500 Euro bis 50.000 Euro der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden         

 

Die Stadt Hecklingen hat eine Geldspende von der WTE Betriebsgesellschaft mbH Hecklingen in Höhe von 1.000 Euro für die Schulhofsanierung der Grundschule Hecklingen erhalten.

 

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt