Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln und legt keinen Widerspruch gegen den vorläufigen Beitragsbescheid 2020 zur Zahlung der Umlage in Höhe von 97.866,58 € an den Unterhaltungsverband „Untere Bode“ ein.
Mit Schreiben vom
10.02.2020-Posteingang 12.02.2020-erging der vorläufige Beitrags-
bescheid des
Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ – Jahresbeitrag 2020- in Höhe
von insgesamt
97.866,58 €.
Mit Beschluss Nr.
045/14-SR-hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass
der Bürgermeister
verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide (hier: vorläufiger
Beitragsbescheid für
das Jahr 2020) eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die
mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen
Frist mittels Beschluss einzuholen.
Deshalb wird dem Stadtrat der vorläufige Beitragsbescheid 2020 für die Umlage des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ zur Entscheidung über ein mögliches Rechts-behelfsverfahren vorgelegt.
Vorl. Bescheid für das Jahr 2020