Betreff
Einlegung von Rechtsmitteln zum vorläufigen Beitragsbescheid für die Umlage des Unterhaltungsverbandes "Untere Bode" für das Jahr 2020
Vorlage
091/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln und legt keinen Widerspruch gegen den vorläufigen Beitragsbescheid 2020 zur Zahlung der Umlage in Höhe von 97.866,58 € an den Unterhaltungsverband „Untere Bode“ ein.

               


Mit Schreiben vom 10.02.2020-Posteingang 12.02.2020-erging der vorläufige Beitrags-

bescheid des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ – Jahresbeitrag 2020- in Höhe

von insgesamt 97.866,58 €.

Mit Beschluss Nr. 045/14-SR-hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass

der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide (hier: vorläufiger

Beitragsbescheid für das Jahr 2020) eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

Deshalb wird dem Stadtrat der vorläufige Beitragsbescheid 2020 für die Umlage des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ zur Entscheidung über ein mögliches Rechts-behelfsverfahren vorgelegt.          

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Vorl. Bescheid für das Jahr 2020