Betreff
Aufhebung der Beschluss-Nr. 027/IV/01 zur Durchführung des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens
Vorlage
092/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Aufhebung des Beschlusses 027/IV/01 vom 19.11.2001 über die Durchführung des Mahn- u. Vollstreckungsverfahren.


Mit Beschluss 027/IV/01 wurde beschlossen, dass bei einem Rückstand bzw. Gesamtrückstand von weniger als 10,00 EUR vom Erlass eines Mahnbescheides bzw. von der Vollstreckung abgesehen werden kann, wenn die Kosten der Einziehung im Verhältnis zur Höhe des Anspruches zu hoch sind. Bei mehreren Ansprüchen galt der Gesamtrückstand.

 

Eine Aufhebung dieses Beschlusses ist erforderlich, um eine Eintreibung der Gewässerumlage voranzutreiben. Da es sich bei den Beträgen der Gewässerumlage vorwiegend um Kleinstbeträge unter 10,00 EUR handelt, wären sonst fortführende Maßnahmen nicht möglich. Diese Zahlungen sind für die Gesamtdeckung des Haushaltes der Stadt Hecklingen nach dem Grundsatz der Finanzmittelbeschaffung einzuziehen.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Beschluss-Nr. 027/IV/01