Betreff
Neuregelung zum Kleinstbetragsausgleich für Personenkonten im Zuge des Jahresabschlusses
Vorlage
093/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt ab 01.01.2020 folgende Neuregelung zur Durchführung des Kleinstbetragsausgleiches.

Guthaben bzw. Rückstände im Bereich der Personen bis unter 2,00 EUR für Realsteuer, Beiträge sowie sonstige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen im Personenkonten sind im Zuge des Jahresabschlusses auszugleichen und im Haushalt einzustellen. Der Beschluss vom 19.11.2001 (Beschluss-Nr. 028/IV/01) wird aufgehoben.


In Durchführung des Jahresabschlusses werden Kleinstbeträge im Bereich der Personenkonten für Guthaben bzw. Rückstände bis unter 2,00 EUR für Realsteuern, Beiträge sowie sonstige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen im Haushalt ausgeglichen. Damit entfällt eine Erstattung der Guthaben bzw. eine zwangsweise Beitreibung der Rückstände bis zu diesem Wertumfang. Dadurch wird ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vermieden.

 

Der Beschluss vom 19.11.2001 (Beschluss-Nr. 028/IV/01) wird aufgehoben.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Beschluss-Nr. 028/IV/01