Betreff
Einlegung von Rechtsmitteln zum vorl. Beitragsbescheid für die Umlage des Unterhaltungsverbandes "Untere Bode" für das Jahr 2019
Vorlage
613/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln und

legt keinen Widerspruch gegen den vorläufigen Beitragsbescheid 2019 zur Zahlung der

Umlage in Höhe von 103.721,14 € an den Unterhaltungsverband „ Untere Bode“ ein. 

               


Mit Schreiben vom 11.01.2019- Posteingang 16.01.2019- erging der vorläufige Beitrags-bescheid des Unterhaltungsverbandes „ Untere Bode “- Jahresbeitrag 2019– in Höhe

von insgesamt 103.721,14 €.

Mit Beschluss Nr. 045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass

der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide (hier: vorläufiger

Beitragsbescheid für das Jahr 2019) eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Heck-lingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der ge-setzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

Deshalb wird dem Stadtrat der vorläufige Beitragsbescheid 2019 für die Umlage des

Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ zur Entscheidung über ein mögliches Rechts-

behelfsverfahren vorgelegt.  

 


 

X Keine finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen