Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln und
legt keinen Widerspruch gegen den vorläufigen Beitragsbescheid 2019 zur Zahlung der
Umlage in Höhe von 103.721,14 € an den Unterhaltungsverband „ Untere Bode“ ein.
Mit Schreiben vom
11.01.2019- Posteingang 16.01.2019- erging der vorläufige Beitrags-bescheid des
Unterhaltungsverbandes „ Untere Bode “- Jahresbeitrag 2019– in Höhe
von insgesamt
103.721,14 €.
Mit Beschluss Nr.
045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass
der Bürgermeister
verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide (hier: vorläufiger
Beitragsbescheid für
das Jahr 2019) eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Heck-lingen über die
mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der ge-setzlichen
Frist mittels Beschluss einzuholen.
Deshalb wird dem
Stadtrat der vorläufige Beitragsbescheid 2019 für die Umlage des
Unterhaltungsverbandes
„Untere Bode“ zur Entscheidung über ein mögliches Rechts-
behelfsverfahren
vorgelegt.
X Keine finanziellen Auswirkungen
☐Finanzielle Auswirkungen