Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2020) des WAZV „Bode-Wipper“ für das Jahr 2020 in Höhe von 139.947,68 €.
Mit Schreiben vom 17.03.2020- Posteingang am 20.03.2020 – erging der
Straßenentwässerungsumlagebescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2020)
in Höhe von 139.547,86 Euro.
Mit Beschluss-Nr. 045/14-SR hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende
Umlagebescheide eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die
mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen
Frist mittels Beschluss einzuholen.
Deshalb wird dem Stadtrat der Stadt Hecklingen der
Straßenentwässerungsumlagebescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2020)
zur Entscheidungsfindung über mögliche Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.
Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen den Straßenentwässerungsumlagebescheid eingelegt.
Bescheid STEA-Umlage 2020