Betreff
Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2020) des WAZV "Bode-Wipper" für das Jahr 2020
Vorlage
098/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Straßenentwässerungsbescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2020) des WAZV „Bode-Wipper“ für das Jahr 2020 in Höhe von 139.947,68 €.

               


Mit Schreiben vom 17.03.2020- Posteingang am 20.03.2020 – erging der Straßenentwässerungsumlagebescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2020) in Höhe von 139.547,86 Euro.

Mit Beschluss-Nr. 045/14-SR hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

Deshalb wird dem Stadtrat der Stadt Hecklingen der Straßenentwässerungsumlagebescheid für öffentliche Flächen (STEA-Umlage 2020) zur Entscheidungsfindung über mögliche Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.

Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen den Straßenentwässerungsumlagebescheid eingelegt.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Bescheid STEA-Umlage 2020