Betreff
Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand - Umlage Niederschlagswasser (nicht zuständig) des WAZV "Bode-Wipper" für das Jahr 2020
Vorlage
099/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand – Umlage Niederschlagswasser (nicht zuständig) des WAZV „Bode-Wipper“ für das Jahr 2020 in Höhe von 12.055,24 €.

               


Mit Schreiben vom 17.03.2020 – Posteingang am 20.03.2020 – erging der Bescheid für die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand aus der Niederschlagswasserentwässerung - nicht zuständig - in Höhe von 12.055,24 Euro für das Jahr 2020.

Mit Beschluss -Nr. 045/14-SR hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide (Hier: Umlagebescheid nicht gebührenfähiger Aufwand aus Niederschlagswasserbeseitigung – nicht zuständig - für das Jahr 2020) eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen.

Deshalb wird dem Stadtrat der Beschluss über die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand aus der Niederschlagswasserbeseitigung – nicht zuständig - zur Entscheidungsfindung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren vorgelegt.

Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen den Umlagebescheid für nicht gebührenfähigen Aufwand Niederschlagswasser – nicht zuständig - eingelegt.       

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Bescheid über nicht gebührenfähigen Aufwand aus der Niederschlagswasserbeseitigung – nicht zuständig -