Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand – Umlage Niederschlagswasser (nicht zuständig) des WAZV „Bode-Wipper“ für das Jahr 2020 in Höhe von 12.055,24 €.
Mit Schreiben vom 17.03.2020 – Posteingang am 20.03.2020 – erging der
Bescheid für die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand aus der
Niederschlagswasserentwässerung - nicht zuständig - in Höhe von 12.055,24 Euro
für das Jahr 2020.
Mit Beschluss -Nr. 045/14-SR hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschlossen, dass der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende
Umlagebescheide (Hier: Umlagebescheid nicht gebührenfähiger Aufwand aus
Niederschlagswasserbeseitigung – nicht zuständig - für das Jahr 2020) eine
Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung
von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss
einzuholen.
Deshalb wird dem Stadtrat der Beschluss über die Umlage für nicht
gebührenfähigen Aufwand aus der Niederschlagswasserbeseitigung – nicht
zuständig - zur Entscheidungsfindung über ein mögliches Rechtsbehelfsverfahren
vorgelegt.
Vorsorglich wurde durch die Verwaltung Widerspruch gegen den Umlagebescheid für nicht gebührenfähigen Aufwand Niederschlagswasser – nicht zuständig - eingelegt.
Bescheid über nicht gebührenfähigen Aufwand aus der Niederschlagswasserbeseitigung – nicht zuständig -