Der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschließt die Aufhebung der Ergänzungssatzung zur Festlegung des
Beitragssatzes zur „Satzung über die
Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen
Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“ Abrechnungsgebiet Groß Börnecke,
Investitionszeitraum 01.01.-31.12.2017.
Mit Beschluss-Nr. 561/18-SR vom 17.10.2018 hat der Stadtrat der Stadt
Hecklingen die Ergänzungssatzungen zur Festlegung des Beitragssatzes zur
„Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“ Abrechnungsgebiet Groß
Börnecke,
Investitionszeitraum
01.01.-31.12.2014
Investitionszeitraum
01.01.-31.12.2016
Investitionszeitraum
01.01.-31.12.2017
beschlossen.
Die Ergänzungssatzung für den Investitionszeitraum 01.01.-31.12.2017 mit dem Beitragssatz von 0,0704 €/m² muss aus folgendem Grund aufgehoben werden.
Für die Baumaßnahme - Groß Börnecke:
Grundhafter Ausbau Ballplatz und Karl-Marx-Platz wurden mit Zuwendungsbescheid vom 15.08.2016 Zuwendungen in Höhe von 301.220,37 € bewilligt. Bei der ausgewiesenen Zuwendung handelt es sich um einen Höchstbetrag, der von den zuwendungsfähigen Ausgaben abhängt. Ermäßigen sich die nach der Bewilligung des Vorhabens als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben, so ermäßigt sich die Zuwendung anteilig entsprechend. Nach Prüfung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurde der Stadt Hecklingen eine Förderung der Maßnahme in Höhe von 274.788,82 € gewährt.
Da sich die Fördermittelsumme nunmehr verringert hat, muss der Beitragssatz für den Investitionszeitraum 01.01-31.12.2017 neu berechnet werden.