Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“ Abrechnungsgebiet Groß Börnecke für den Beitragszeitraum 2017, im Wortlaut der beigefügten Anlage.
Für die Abrechnung 2017 OT Groß Börnecke beträgt der Beitragssatz 0,0836 €/m².
Die Ergänzungssatzung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen und zu veröffentlichen.
Für die Abrechnung der Straßenausbauinvestitionen für den Zeitraum 01.01
-31.12.2017 liegen für das Abrechnungsgebiet Groß Börnecke die Daten vor.
Nachstehend ist die Zusammensetzung der Abrechnungsgrundlagen für das
Jahr 2017 angegeben:
Grundhafter Ausbau
Ballplatz / Karl-Marx-Platz siehe Anlage
1
Weitere Maßnahmen fanden im Abrechnungszeitraum im Abrechnungsgebiet OT Groß Börnecke nicht statt.
Die Ermittlung des
beitragsfähigen Aufwandes und des Beitragssatzes erfolgt, indem der umzulegende
Betrag der Investitionsmaßnahme von 84.081,95
EUR durch die Gesamtquadratmeterzahl der im Abrechnungsgebiet liegenden
gewichteten Grundstücksflächen von insgesamt 1.005.999,60 m² geteilt wird. Der Beitragssatz je Quadratmeter
gewichteter Grundstücksfläche beträgt für das Jahr 2017
0,0836 €/m².
Investitionen gesamt |
abzüglich Kommunalanteil 39 % |
abzüglich anteilmäßige Fördermittel
für Beitragspflichtige |
umzulegende Kosten |
€ |
€ |
€ |
€ |
349.024,44 |
136.119,53 |
137.394,41 |
75.510,50 |
14.051,56 |
5.480,11 |
0,00 |
8.571,45 |
363.076,00 |
141.599,64 |
137.394,41 |
84.081,95 |
Anliegeranteil: 84.081,95
EUR
Gesamtquadratmeterzahl:
1.005.999,60 m²
1 m² 0,08358 EUR
gerundet: 0,0836 EUR
Der Beitragssatz für
das Jahr 2017 beträgt 0,0836 EUR/m².
Anlage 1
Ergänzungssatzung