Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“ Abrechnungsgebiet Groß Börnecke für den Beitragszeitraum 2018, im Wortlaut der dem Beschluss beigefügten Anlage.
Für die Abrechnung 2018 OT Groß Börnecke beträgt der Beitragssatz 0,0103 €/m².
Für die Abrechnung der Straßenausbauinvestitionen für den Zeitraum 01.01.
– 31.12.2018 liegen für das Abrechnungsgebiet OT Groß Börnecke die Daten vor.
Die Zusammenstellung der Abrechnungsunterlagen für das Jahr 2018 für die Ausbaumaßnahme
Ballplatz/Karl-Marx-Platz HOAI Leistungen
befindet sich in Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.
Weitere Maßnahmen haben im Abrechnungszeitraum im Abrechnungsgebiet OT
Groß Börnecke nicht stattgefunden.
Grundlage für die Abrechnung ist die Satzung der Stadt Hecklingen über
die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der öffentlichen
Verkehrsanlagen vom 20.9.2018.
Die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes und des Beitragssatzes
erfolgt, indem der umzulegende Betrag der Investitionsmaßnahme von 10.331,42
EUR durch die Gesamtquadratmeterzahl der im Abrechnungsgebiet liegenden
gewichten Grundstücksflächen von insgesamt 1.005.999,60 m² geteilt wird.
Der Beitragssatz je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche beträgt für das
Jahr 2018
0,0103 €/m².
Beitragsfähiger
Aufwand tatsächlich |
Kommunalanteil 39 % |
Anliegeranteil
61 % |
16.936,76 € |
6.605,34 € |
10.331,42 € |
Anliegeranteil: 10.331,42 EUR
Gesamtquadratmeterzahl: 1.005.999,60 m²
1 m² = 0,01027 EUR
gerundet: 0,0103EUR/m²
Der Beitragssatz für das Jahr 2018 beträgt 0,0103 EUR/m².
Anlage 1
Ergänzungssatzung