Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur „Satzung über wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“ Abrechnungsgebiet OT Schneidlingen für das Beitragsbescheid 2018 im Wortlaut der dem Beschluss beigefügten Anlage.
Für die Abrechnung 2018 OT Schneidlingen beträgt der Beitragssatz 0,0181 €/m².
Die Ergänzungssatzung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen und zu veröffentlichen.
Für die Abrechnung der Straßenausbauinvestitionen für den Zeitraum 01.01.
– 31.12.2018 liegen für das Abrechnungsgebiet OT Schneidlingen die Daten vor.
Die Zusammenstellung der Abrechnungsunterlagen für das Jahr 2018 für die
Ausbaumaßnahme:
Straßenbeleuchtung
Ernst-Thälmann-Straße siehe Anlage 1.
Weitere Maßnahmen fanden im Beitragszeitraum im Abrechnungsgebiet OT
Schneidlingen nicht statt.
Grundlage für die Abrechnung ist die Satzung der Stadt Hecklingen über
die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher
Verkehrsanlagen vom 20.09.2018.
Beitragsfähiger
Aufwand tatsächlich |
Kommunalanteil
32 % |
Anliegeranteil
68 % |
17.096,73 € |
5.470,95 € |
11.625,78 € |
Anliegeranteil: 11.625,78
EUR
Gesamtquadratmeterzahl: 641.086,10 m²
1 m² = 0,01813 EUR
gerundet: 0,0181 EUR
Der Beitragssatz für das Jahr 2018 beträgt 0,0181 EUR/m².
Anlage 1
Ergänzungssatzung