Betreff
Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur "Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen" OT Schneidlingen, Investitionszeitraum 01.01. - 31.12.2018
Vorlage
104/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur „Satzung über wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Hecklingen“  Abrechnungsgebiet OT Schneidlingen für das Beitragsbescheid 2018 im Wortlaut der dem Beschluss beigefügten Anlage.

 

Für die Abrechnung 2018 OT Schneidlingen beträgt der Beitragssatz 0,0181 €/m².

 

Die Ergänzungssatzung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen und zu veröffentlichen.

 


Für die Abrechnung der Straßenausbauinvestitionen für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2018 liegen für das Abrechnungsgebiet OT Schneidlingen die Daten vor.

Die Zusammenstellung der Abrechnungsunterlagen für das Jahr 2018 für die Ausbaumaßnahme:

 

Straßenbeleuchtung Ernst-Thälmann-Straße siehe Anlage 1.

 

Weitere Maßnahmen fanden im Beitragszeitraum im Abrechnungsgebiet OT Schneidlingen nicht statt.

 

Grundlage für die Abrechnung ist die Satzung der Stadt Hecklingen über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom 20.09.2018.

 

Beitragsfähiger Aufwand tatsächlich

Kommunalanteil 32 %

Anliegeranteil 68 %

17.096,73 €

5.470,95 €

11.625,78 €

               

Anliegeranteil:                                               11.625,78 EUR

 

Gesamtquadratmeterzahl:                  641.086,10 m²        

 

1 m² =                                                                    0,01813 EUR

 

gerundet:                                                              0,0181 EUR

 

Der Beitragssatz für das Jahr 2018 beträgt 0,0181 EUR/m².

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

 

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Anlage 1

Ergänzungssatzung