Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hecklingen und deren Ortsteilen. Die Hundesteuersatzung vom 20.06.2018 tritt gleichzeitig außer Kraft.

               


Am 19.06.2018 wurde durch den Stadtrat der Stadt Hecklingen die Hundesteuersatzung beschlossen. Diese Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht durch Schreiben vom 18.09.2018 beanstandet und schlugen eine Überarbeitung der Satzung vor.

 

Die Hundesteuersatzung wurde komplett überarbeitet und neugegliedert. Dabei wurden die Mängel, welche durch die Kommunalaufsicht beanstandet wurden, beseitig. Zudem wurden die Meldepflichten für Hundehalter erweitert und ausformuliert.

 

Des Weiteren erfolgte eine Erhöhung der Steuersätze. Eine Erhöhung ist zwingend erforderlich, da diese Maßnahme im aktuellen Haushaltskonsolidierungskonzept enthalten ist. Die Steuerhebesätze wurden seit 2013 nicht mehr geändert. Eine Erhöhung ist deshalb für die Konsolidierung der Stadt Hecklingen notwendig. Bei mehr als 500 Hunden im Gemeindegebiet wären Mehrerträge in Höhe von ca. 25.000 EUR möglich.

 

erster Hund                       von        50,00 EUR           auf           80,00 EUR

zweiter Hund                    von        60,00 EUR           auf         100,00 EUR

dritter Hund                      von        100,00 EUR         auf         140,00 EUR

 

Es erfolgt keine Unterteilung beim Steuerhebesatz mehr für gefährliche Hunde. Es sind dann für jeden gefährlichen Hund nach dieser Satzung je 400,00 EUR (vorher 4a: 300,00 EUR und 4b: 200,00 EUR) zu zahlen.

 

Für einen Hund würde dies eine Mehrbelastung für den Hundehalter pro Quartal in Höhe von 7,50 EUR bedeuten. Bei zwei Hunden wäre mit einer Mehrbelastung pro Quartal in Höhe von 17,50 EUR zu rechnen.

 

Nach Beratungen in den Ortschaftsräten und im Haupt- und Finanzausschuss wurden die Hebesätze in der Hundesteuersatzung geändert:

 

erster Hund                       von        50,00 EUR           auf           60,00 EUR

zweiter Hund                    von        60,00 EUR           auf           80,00 EUR

dritter Hund                      von        100,00 EUR         auf         120,00 EUR.

 

Des Weiteren wurde eine Steuererleichterung für Listenhunde eingepflegt. Die aktualisierte Hundesteuersatzung ersetzt im Beschluss die Ursprungsfassung.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

  Finanzielle Auswirkungen

               

Haushaltsjahr

2020

Produkt

 

Sachkonto

 

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

 

Gesamt

 

 

 


Neufassung der Hundesteuersatzung

Aktuelle Hundesteuersatzung vom 06/2020

Vergleiche zu anderen Gemeinden