Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hecklingen und deren Ortsteilen. Die Hundesteuersatzung vom 20.06.2018 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Am 19.06.2018 wurde durch den Stadtrat der Stadt Hecklingen die
Hundesteuersatzung beschlossen. Diese Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht
durch Schreiben vom 18.09.2018 beanstandet und schlugen eine Überarbeitung der
Satzung vor.
Die Hundesteuersatzung wurde komplett überarbeitet und neugegliedert. Dabei wurden die Mängel, welche durch die Kommunalaufsicht beanstandet wurden, beseitig. Zudem wurden die Meldepflichten für Hundehalter erweitert und ausformuliert.
Des Weiteren erfolgte eine Erhöhung der Steuersätze. Eine Erhöhung ist zwingend erforderlich, da diese Maßnahme im aktuellen Haushaltskonsolidierungskonzept enthalten ist. Die Steuerhebesätze wurden seit 2013 nicht mehr geändert. Eine Erhöhung ist deshalb für die Konsolidierung der Stadt Hecklingen notwendig. Bei mehr als 500 Hunden im Gemeindegebiet wären Mehrerträge in Höhe von ca. 25.000 EUR möglich.
erster Hund von 50,00 EUR auf 80,00 EUR
zweiter Hund von 60,00 EUR auf 100,00 EUR
dritter Hund von 100,00 EUR auf 140,00 EUR
Es erfolgt keine Unterteilung beim Steuerhebesatz mehr für gefährliche Hunde. Es sind dann für jeden gefährlichen Hund nach dieser Satzung je 400,00 EUR (vorher 4a: 300,00 EUR und 4b: 200,00 EUR) zu zahlen.
Für einen Hund würde dies eine Mehrbelastung für den Hundehalter pro Quartal in Höhe von 7,50 EUR bedeuten. Bei zwei Hunden wäre mit einer Mehrbelastung pro Quartal in Höhe von 17,50 EUR zu rechnen.
Nach Beratungen in den Ortschaftsräten und im Haupt- und Finanzausschuss wurden die Hebesätze in der Hundesteuersatzung geändert:
erster Hund von 50,00 EUR auf 60,00 EUR
zweiter Hund von 60,00 EUR auf 80,00 EUR
dritter Hund von 100,00 EUR auf 120,00 EUR.
Des Weiteren wurde eine Steuererleichterung für Listenhunde eingepflegt. Die aktualisierte Hundesteuersatzung ersetzt im Beschluss die Ursprungsfassung.
Neufassung der Hundesteuersatzung
Aktuelle Hundesteuersatzung vom 06/2020
Vergleiche zu anderen Gemeinden