Betreff
Einlegung von Rechtsmittel - Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 - vorläufige Festsetzung
Vorlage
614/19
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 11.01.2019 – Posteingang am 14.01.2019 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 2.652.507,00 Euro.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2019 vom 11.01.2019 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzureichen.       


Mit Schreiben vom 11.01.2019 – Posteingang am 14.01.2019 – erging der vorläufige Bescheid der Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 2.652.507,00 Euro.

Die Haushaltssatzung des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2019 wurde bislang noch nicht beschlossen. Daher erfolgt eine vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2019 nach § 21 FAG.           Es gelten der zuletzt bekannt gemachte Umlagesatz für die Kreisumlage 2018 sowie die für das jeweilige Haushaltsjahr maßgebenden Umlagegrundlagen (hier die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt bekanntgegebenen vorläufigen Steuerkraftzahlen 2017 vom 02.11.2017 und die Schlüsselzuweisungen vom 27.03.2018).

Mit Beschluss-Nr. 045/14-SR- hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschlossen, das der Bürgermeister verpflichtet wird, für eingehende Umlagebescheide (hier: vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 AZ: 20322013/2019) eine Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist mittels Beschluss einzuholen. Deshalb wird dem Stadtrat der Umlagebescheid über die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage 2019 zur Entscheidung über ein mögliches Klageverfahren vorgelegt.

 


 

Keine finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Ergebnisplan 2019

           

Haushaltsjahr

2019   

Produkt

61111.000  Steuern, allgem.  Umlagen, allgem.  Zuweisungen

Sachkonto

537200   Kreisumlage

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

2.652.600 Euro

Gesamt

2.652.600 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzplan 2019

           

Haushaltsjahr

2019   

Produkt

61111.000  Steuern, allgem.  Umlagen, allgem.  Zuweisungen

Sachkonto

737200  Kreisumlage

Maßnahme

 

Planansatz/Entwurf

6.889.400 Euro (Kreisumlage 2017, 2018, 2019)

Gesamt

6.889.400 Euro

 

 


Bescheid über die Erhebung der Kreisumlage 2019 vom 11.01.2019  – vorläufige Festsetzung